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Straßenverkehrsamt schützt wandernde Amphibien und Helfer

13. März 2018 | Das Neueste, Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises, Orte, Photo Gallery

Straßenverkehrsamt schützt wandernde Amphibien und Helfer mit Straßensperrungen sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen und bittet Autofahrer um erhöhte Rücksichtnahme / Rund 40 Maßnahmen im gesamten Rhein-Neckar-Kreis

Nach dem kalten Winter klettert das Thermometer momentan vielerorts bis auf zweistellige Plusgrade. In den Nächten – was für Amphibien der wichtigere Wert ist – bleibt es in vielen Regionen, so auch im Rhein-Neckar-Kreis, weitge-hend frostfrei. Für Frühwanderer wie Molche, Gras- und Springfrösche sind das laut Naturschutzbund bereits ordentliche Bedingungen. Viele Amphibienarten erwachen nun aus der Winterstarre und begeben sich wieder auf Wanderschaft. Sie verlassen ihr Landquartier und suchen das Gewässer, in dem sie selbst geboren wurden. Das kann jedoch problematisch sein, wenn der Lebensraum durch eine Straße vom Laichgewässer abgeschnitten ist – dann ist die Wanderung für die Amphibien sehr gefährlich.

Aus diesem Grund ergreift das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises an rund 40 Stellen Maßnahmen wie Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen, um die Amphibien sowie die zahlreichen Helferinnen und Helfer, die sie meist abends oder nachts einsammeln, bestmöglich zu schützen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass einige Sperrmaßnahmen nur dann aufgebaut oder eingeschaltet werden, wenn tatsächlich eine Amphibienwanderung stattfindet. Dies geschieht in Absprache mit den Kommunen sowie den Helfern der beteiligten Naturschutzverbände. Daher ist in manchen Fällen eine Beschilderung nur während der Sammlung von Kröten und Co. sichtbar. Nachfolgend eine Übersicht der betroffenen Straßen im Rhein-Neckar-Kreis:

Vorsicht ist auf folgenden Strecken geboten (Orte in alphabetischer Reihenfolge, Maßnahmen in Klammern):

  • K  4160: Bammental, nach der Ortstafel in Richtung Gauangelloch (Beschilderung)
  • L 2311: zwischen Eberbach und Friedrichsdorf (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Beschilderung und Blinkleuchten)K 4250: zwischen Ketsch und Schwetzingen (Beschilderung)Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mühlhausen-Tairnbach und Dielheim-Aussiedlerhöfe (Beschilderung)B 39/K 4271: Mühlhausen, im Bereich des Rückhaltebeckens (Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h, Beschilderung und Blinkleuchten) B 39: zwischen Einmündungen Mühlhausen-Ost und Mitte (Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h zwischen 22 und 6 Uhr sowie Beschilderung)K 4157: zwischen Nußloch und Maisbach (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 5 Uhr Beschilderung sowie Warnleuchte)
  • K 4157: zwischen Nußloch-Ochsenbach und Gauangelloch (Beschilderung und gelbe Warnleuchte)
  • Rauenberg: Schlossstraße (Beschilderung)
  • K 4153: zwischen Sandhausen und Walldorf vom Stadion bis zur Einmündung L 598 (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Beschilderung und Warnleuchten)
  • Sandhausen: In der „Ostlandstraße“ und „Am Galgenbuckel“ (Beschilderung)L 546: St. Leon-Rot im Bereich der Zufahrt zum St. Leoner See und zwischen St. Leon-Rot und Reilingen (Geschwindigkeitsbeschränkung und Beschilderung)
  • Mühlhausen: Parkplatz an der B 39 (nachts von 20 bis 7 Uhr gesperrt)
  • K 4159: zwischen Nußloch-Ochsenbach und Schatthausen (Teilstück nachts gesperrt)

Silke Hartmann

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