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Stadt Walldorf: Aktualisierte Nutzungsverordnung für den Hochholzer See

6. Februar 2025 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik, ~ Umgebung

 

Weniger Störungen für brütende Wasservögel

Mit einer aktualisierten Nutzungsverordnung für den Hochholzer See reagiert die Stadt Walldorf auf den laxen Umgang vieler Menschen mit den dort schon jetzt herrschenden Regeln. Denn der idyllisch gelegene Waldsee ist mit seinen Röhrichten, Ufergehölzen und Sandböschungen einerseits beliebtes Naherholungsgebiet für zahlreiche Walldorferinnen und Walldorfer.
Er liegt jedoch auch in einem Landschaftsschutzgebiet und soll damit die Lebens- und Brutstätten sowie die Lebensräume wildlebender Pflanzen und Tiere schützen. Das funktioniert leider nicht wie gewünscht. Laut der Verwaltungsvorlage zur jüngsten Sitzung des Gemeinderats wird der See „trotz Verbotsschildern im Sommer von Mensch und Hund zum Baden genutzt“. Das habe zur Folge, „dass Brutstätten kaum vorhanden sind und der See im Verhältnis zu seiner Größe über eine verschwindend geringe Population insbesondere von Vögeln verfügt“.

Schon die bisherige Rechtsverordnung aus dem Jahr 1998 hat dort explizit das Baden, Lagern und Bootsfahren verboten, ebenso war es im Uferbereich seither untersagt, Hunde frei laufen zu lassen. Die jetzt vom Gemeinderat einstimmig beschlossene neue Nutzungsverordnung konkretisiert die Verbote und Regelungen für Aktivitäten am und im See.

„Wir haben das bisher sehr bürgerfreundlich gehandhabt“, sagte Alena Müller, die Leiterin des Fachbereichs Ordnung und Umwelt. Der kommunale Vollzugsdienst habe bei Verstößen den Weg der persönlichen Ansprache gewählt und auf Bußgelder verzichtet. Das soll sich angesichts der negativen Erfahrungen ändern: „Wir werden die Kontrollen erhöhen und im Zweifelsfall auch Bußgelder erheben.“ Dass es sich um keine Kavaliersdelikte handelt, machen die in der Verordnung verankerten Summen deutlich: Demnach können fahrlässige Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro, vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten sogar mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

 

 

Um das Bewusstsein der Besucherinnen und Besucher zu schärfen, sollen nun auch die Schilder erneuert werden. Die bisherigen seien „alt, verschmutzt und mit zu viel Text beschriftet“, würden daher kaum wahrgenommen. Künftig sollen sie durch eingängige Piktogramme ersetzt werden. Schon im Sommer 2022 hatte die damals neue Vorstandschaft des Angelsportvereins, der den Hochholzer See gepachtet hat, bei einem Besuch im Rathaus darauf hingewiesen, was in und um das Gewässer im Argen liegt. Neben badenden Tieren und Menschen, die die im Schilf brütenden Vögel dauerhaft aus ihren Nestern vertreiben, ging es dabei auch um Müll, der in den See geworfen wird.

Die neue Nutzungsverordnung verbietet deshalb ausdrücklich auch weiterhin das Baden für Mensch und Haus- oder Nutztiere, darüber hinaus das Füttern freilebender Tiere, das Tauchen, aber auch „das Befahren mit Fortbewegungsmitteln aller Art“ und den „Gebrauch des Sees als Eisbahn“. Im Uferbereich ist es unter anderem verboten, Hunde von der Leine zu befreien, Lagerfeuer außerhalb der gekennzeichneten Feuerstellen zu entzünden, zu reiten, Feiern zu veranstalten oder zu zelten. Verboten ist auch „jegliches Verhalten, das geeignet ist, die durch das Landschaftsschutzgebiet geschützten Lebensformen, wie beispielsweise brütende Wasservögel, zu stören“. Nicht erlaubt sind zudem das Überfliegen von See und Uferbereich mit Drohnen, das Sonnenbaden auf den Angelstegen, das Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen sowie das Abstellen von Autos außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen.

 

Text und Fotos: Stadt Walldorf

 

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