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Sanktionsgründe der Bundesagentur für Arbeit werden überdacht

15. April 2018 | BA - Bundesagentur Für Arbeit, Das Neueste, Photo Gallery

Bundesagentur für Arbeit
•       Zahl der Sanktionen im letzten Jahr geringfügig gestiegen
•       Dreiviertel aller Sanktionen entstehen durch Terminversäumnisse – trotz SMS-Erinnerung
•       Scheele offen für Änderung der Sanktionsregelungen

Einen O-Ton von Detlef Scheele mit weiteren Einordnungen, einen Servicetext rund um das Thema Sanktionen und umfangreiches Zahlenmaterial können Sie im Mediendienst der BA unter www.arbeitsagentur.media abrufen. Hierfür ist lediglich eine kurze Registrierung notwendig.

Überwiegende Zahl der Leistungsberechtigten nicht betroffen

Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 952.840 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (sog. „Hartz IV-Empfänger“) aussprechen. Die Zahl der Leistungskürzungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um 13.700 gestiegen. Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag im letzten Jahr unverändert bei 3,1 Prozent. „Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln, nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert“ sagt dazu Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA.

Drei von vier Sanktionen entfallen auf „Meldeversäumnisse“

Mit 77 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. Im letzten Jahr mussten die Jobcenter 733.800 Leistungsberechtigten aus diesem Grund eine Sanktion aussprechen und die reguläre Regelleistung um jeweils zehn Prozent absenken. „Drei von vier Sanktionen entstehen schlicht deshalb, weil vereinbarte Termine im Jobcenter gar nicht erst wahrgenommen werden. Dabei bieten die Jobcenter auch einen Erinnerungsservice per SMS an“ so Scheele.

Den Erinnerungsservice per SMS haben die Jobcenter eingerichtet, um die Zahl der Terminversäumnisse zu reduzieren. Wenn sich Kunden für den Service angemeldet haben, wird 24 Stunden vor einem vereinbarten Termin eine Erinnerung auf das Handy verschickt. Monatlich werden rund 400.000 dieser Nachrichten übermittelt.

Für die Weigerung eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen – oder den Abbruch – wurden 98.860 Sanktionen ausgesprochen, Pflichtverletzungen gegen die Eingliederungsvereinbarung führten in 83.380 Fällen zu einer Leistungskürzung.

Jugendliche besonders von Sanktionen betroffen – Scheele: „Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns nicht weiter“

Von Sanktionen sind junge Menschen unter 25 Jahren stärker betroffen. So sieht das Gesetz bei Jugendlichen bereits beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor. Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Pflichtverstoß dazu, kann auch die Miete gekürzt werden. „Das bereitet uns Sorge, weil die strikten Sonderregelungen bei Jugendlichen zu besonders einschneidenden Leistungskürzungen führen“, sagt Scheele und zeigt sich hier offen für Veränderungen.

Auch die Kürzung der Miete, von der sowohl Jugendliche als Erwachsene bei wiederholten Verstößen betroffen sind, sieht Scheele problematisch: „Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns bei der Vermittlung und auch sonst nicht weiter.“

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