Bewerbungsfrist bis Ende August
Unternehmen aus dem ländlichen Raum Baden-Württembergs können sich noch bis zum 31. August für die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bewerben. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen zu unterstützen und ihre Innovationskraft zu stärken. Minister Peter Hauk MdL hob die zentrale Rolle dieser Unternehmen für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg hervor.
Zuschüsse und Förderhöhe
Kleine Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten können bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit unter 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt liegt bei 400.000 Euro. Projekte, die der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie dienen, können mit bis zu 500.000 Euro gefördert werden.
Wer kann teilnehmen
Teilnahmeberechtigt sind KMU mit weniger als 100 Mitarbeitenden, die im ländlichen Raum Baden-Württembergs ansässig sind und Projekte im Bereich Kreislaufwirtschaft oder Bioökonomie umsetzen. Die Antragstellung erfolgt schriftlich über die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.
Berechtigte Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis
Förderanträge können von Unternehmen aus Angelbachtal, Eberbach, Epfenbach, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt und Zuzenhausen gestellt werden.
Förderfähige Projekte
Bezuschusst werden Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neu eingeführter Produkte und Dienstleistungen beitragen.
Beratung und Kontakt
Unternehmen, die unsicher sind, ob sie einen Antrag stellen können, wenden sich an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Stabsstelle Wirtschaftsförderung. Ansprechpartnerin ist Barbara Schäuble, Telefon 06221/522-2501, E-Mail [email protected].
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis