Schadstoffbelastung in Schulcontainern: Vorsorgerichtwert in Schwetzingen und Wiesloch überschritten
Raumluftmessungen weisen erhöhte 2-Ethylhexanol-Konzentrationen nach – Schulräume können nach Einschätzung von Fachleuten bei regelmäßigem Lüften weiterhin genutzt werden
In Containerklassenzimmern der Comenius-Schule in Schwetzingen und des Zentrums beruflicher Schulen in Wiesloch sind erhöhte Konzentrationen des Stoffes 2-Ethylhexanol festgestellt worden. Der Vorsorgerichtwert wurde bei den Raumluftmessungen überschritten, der Gefahrenrichtwert dagegen deutlich unterschritten. Nach Einschätzung des beauftragten Fachgutachters und des Gesundheitsamtes des Rhein-Neckar-Kreises können die Räume unter Beachtung regelmäßiger Lüftungsmaßnahmen weiterhin genutzt werden.
Der Rhein-Neckar-Kreis hatte die Untersuchungen vorsorglich veranlasst, nachdem zuvor Schadstoffe in Containerklassenzimmern der Maria-Montessori-Schule in Weinheim nachgewiesen worden waren. Betroffen sind nun auch die Comenius-Schule, ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) in Schwetzingen, sowie das Zentrum beruflicher Schulen in Wiesloch mit der Hubert-Sternberg-Schule, der Louise-Otto-Peters-Schule und der Johann-Philipp-Bronner-Schule. Da an diesen Standorten baugleiche Containerklassenzimmer errichtet wurden, beauftragte der Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik (EBVIT) entsprechende Raumluftmessungen.
Messwerte liegen über dem Vorsorgerichtwert
Die inzwischen vorliegenden Ergebnisse zeigen Konzentrationen von 200 bis 230 Mikrogramm 2-Ethylhexanol pro Kubikmeter Luft (µg/m³). Damit liegt die Belastung über dem Richtwert I von 100 µg/m³. Dieser Vorsorgerichtwert beschreibt die Konzentration, bei deren Einhaltung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslangem Aufenthalt in den Räumen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind – selbst bei empfindlichen Personen.
Der Richtwert II, auch Gefahrenrichtwert genannt, liegt bei 1.000 µg/m³. Dieser Wert wurde bei sämtlichen Messungen deutlich unterschritten. Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes ist bei Konzentrationen zwischen den beiden Richtwerten keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung zu erwarten. Dennoch handelt es sich um eine unerwünschte Belastung der Innenraumluft, die aus Vorsorgegründen reduziert werden sollte.
2-Ethylhexanol wird hauptsächlich über die Atemluft aufgenommen. Bei längerem Aufenthalt in Räumen mit Konzentrationen oberhalb des Gefahrenrichtwerts können Reizungen der Augen, der Haut oder der Atemwege auftreten. Solche Konzentrationen wurden in den untersuchten Schulcontainern jedoch nicht festgestellt.
Regelmäßiges Lüften soll Belastung reduzieren
Nach Einschätzung des beauftragten Fachgutachters reicht es aus, die Schadstoffkonzentration bis zur Klärung und Beseitigung der Ursache durch regelmäßiges Lüften zu reduzieren. Empfohlen wird insbesondere das Stoßlüften, beispielsweise während der Unterrichtspausen. Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises teilt diese Einschätzung. Eine Sperrung der Containerklassenzimmer ist daher nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich.
Bei der Bewertung der Messwerte ist zu berücksichtigen, dass die Untersuchungen nicht unter regulären Unterrichtsbedingungen stattfanden. Vor den Messungen waren Türen und Fenster mindestens 24 Stunden lang geschlossen. Auch eine künstliche Belüftung fand nicht statt. Die Ergebnisse bilden somit eine Situation ohne Luftaustausch ab.
„Die Überschreitung des Vorsorgerichtwerts nehmen wir ernst, auch wenn nach der fachlichen Bewertung keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung zu erwarten ist“, erklärt Ralf Schmidt, Betriebsleiter für den Geschäftsbereich Bau des EBVIT. Entscheidend sei, die Belastung nicht nur kurzfristig durch regelmäßiges Lüften zu reduzieren, sondern auch ihre Ursache zu finden und dauerhaft zu beseitigen. Dazu stehe der Eigenbetrieb in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt und den beauftragten Fachleuten. Ziel sei es, die Containerklassenzimmer möglichst bald wieder ohne zusätzliche Lüftungsmaßnahmen nutzen zu können.
Ursache der Schadstoffbelastung noch unklar
Wie es zu den erhöhten Konzentrationen kommt, ist bislang nicht abschließend geklärt. Der EBVIT hat deshalb weitere Untersuchungen der verwendeten Materialien und Reinigungsmittel in Auftrag gegeben. Auf Grundlage der Ergebnisse soll entschieden werden, welche Sanierungs- oder Reinigungsmaßnahmen notwendig sind, damit künftig auch der Vorsorgerichtwert zuverlässig eingehalten wird.
Ausgangspunkt der zusätzlichen Untersuchungen waren auffällige Gerüche in den Containerklassenzimmern der Maria-Montessori-Schule in Weinheim. Insbesondere während der Hitzewellen vor den Sommerferien war dort ein deutlicher Geruch nach Lösungsmitteln, Weichmachern oder ähnlichen Substanzen wahrnehmbar gewesen. Untersuchungen ergaben eine Belastung der Raumluft mit flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), insbesondere 2-Ethylhexanol. Auf Empfehlung eines Gutachters wurden deshalb vier Containerklassenzimmer vorsorglich für die weitere Nutzung gesperrt.
Der Rhein-Neckar-Kreis hat die betroffenen Schulgemeinschaften über die Ergebnisse der Untersuchungen und die geplanten weiteren Maßnahmen informiert. Bis die Ursache der Schadstoffbelastung geklärt und beseitigt ist, können die Containerklassenzimmer in Schwetzingen und Wiesloch unter Beachtung der empfohlenen Lüftungsmaßnahmen weiterhin genutzt werden.













