Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 16. Januar 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger

12. Dezember 2024 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik, ~ Umgebung

Erst räumen, dann streuen

Der Fachbereich Ordnung und Umwelt der Stadt Walldorf erinnert alle Straßenanlieger an ihre Räum- und Streupflicht: Mit der Räum- und Streupflichtsatzung ist den Straßenanliegern die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie Fußwege auferlegt. Straßenanlieger ist, wer Eigentümer oder Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von bebauten oder unbebauten Grundstücken ist, die an der Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt beziehungsweise einen Zugang haben.

Es ist Pflicht aller Straßenanlieger, die Gehwege, gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie Fußwege bei Schneefall zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung. Sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Persönliche Hinderungsgründe führen nicht zu einer Befreiung von der Räum- und Streupflicht. Die Pflicht kann auch durch Unterstützung Dritter, zum Beispiel durch Nachbarn oder über einen beauftragten Dienstleister, erfüllt werden.

Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt nach diesen Zeiten wieder Schnee oder tritt Glätte auf, so ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt bis 20 Uhr zu räumen und zu streuen. Die Gehwege beziehungsweise entsprechende Flächen am Fahrbahnrand, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, sind in einer Breite von mindestens eineinhalb Metern zu räumen und zu bestreuen. Ebenso ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von eineinhalb Metern zu räumen.

Eine alte Erfahrung im Winterdienst besagt: Erst räumen, dann streuen! Der Schnee darf nicht dem Nachbarn zugeführt oder auf die Fahrbahn geschoben werden, da dieser sonst den Verkehr behindert und das Schmelzwasser nach Eintreten von Tauwetter nicht abfließen kann. Zum Bestreuen sollte abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden.

Um Unfälle zu vermeiden, werden alle Straßenanlieger gebeten, die Räum- und Streupflicht zu beachten. Wer seiner Verpflichtung fahrlässig oder vorsätzlich nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Text und Foto: Stadt Walldorf

Das könnte Sie auch interessieren…

Walldorfer Kulturnacht ganz im Zeichen des Stadtjubiläums

  Musik, Kunst und Lesungen an zahlreichen Orten Am Freitag, 23. Januar, findet ganz im Zeichen des Jubiläums „125 Jahre Stadtrechte“ die erste Walldorfer Kulturnacht statt. Live-Musik, Kunst und Lesungen stehen im Mittelpunkt. Zahlreiche Gastronomiebetriebe,...

Rösch betont Zukunftsoptimismus bei Neujahrsempfang

Betonen Zukunftsoptimismus: Sandhausens SPD-Chef Thorsten Krämer, Landtagskandidatin Xenia Rösch, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Gert Weiskirchen und Edwin Schreyer, Vorsitzender der AG 60 plus der Kreis-SPD. Beim diesjährigen Neujahrsempfang der SPD Sandhausen...

Termine im Bürgertreff

Termine im Bürgertreff am Adenauerplatz vom 19.01.- 23.01.2026 Am Mittwoch, den 21.01.2026 findet von 13.00 bis 16.30 Uhr eine Sprechstunde für alle Bürger/innen, die Probleme oder Fragen zu ihrem Handy, Tablet oder Laptop haben. Hierzu ist eine Anmeldung bis Mittwoch...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv