Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 09. Mai 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger

12. Dezember 2024 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik, ~ Umgebung

Erst räumen, dann streuen

Der Fachbereich Ordnung und Umwelt der Stadt Walldorf erinnert alle Straßenanlieger an ihre Räum- und Streupflicht: Mit der Räum- und Streupflichtsatzung ist den Straßenanliegern die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie Fußwege auferlegt. Straßenanlieger ist, wer Eigentümer oder Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von bebauten oder unbebauten Grundstücken ist, die an der Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt beziehungsweise einen Zugang haben.

Es ist Pflicht aller Straßenanlieger, die Gehwege, gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie Fußwege bei Schneefall zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung. Sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Persönliche Hinderungsgründe führen nicht zu einer Befreiung von der Räum- und Streupflicht. Die Pflicht kann auch durch Unterstützung Dritter, zum Beispiel durch Nachbarn oder über einen beauftragten Dienstleister, erfüllt werden.

Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt nach diesen Zeiten wieder Schnee oder tritt Glätte auf, so ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt bis 20 Uhr zu räumen und zu streuen. Die Gehwege beziehungsweise entsprechende Flächen am Fahrbahnrand, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, sind in einer Breite von mindestens eineinhalb Metern zu räumen und zu bestreuen. Ebenso ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von eineinhalb Metern zu räumen.

Eine alte Erfahrung im Winterdienst besagt: Erst räumen, dann streuen! Der Schnee darf nicht dem Nachbarn zugeführt oder auf die Fahrbahn geschoben werden, da dieser sonst den Verkehr behindert und das Schmelzwasser nach Eintreten von Tauwetter nicht abfließen kann. Zum Bestreuen sollte abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden.

Um Unfälle zu vermeiden, werden alle Straßenanlieger gebeten, die Räum- und Streupflicht zu beachten. Wer seiner Verpflichtung fahrlässig oder vorsätzlich nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Text und Foto: Stadt Walldorf

Das könnte Sie auch interessieren…

Landtagsabgeordnete Christiane Staab (CDU) besuchte Musikschule

Christiane Staab: „Hier wird unersetzliche Bildungsarbeit geleistet“ – Besuch der Musikschule Südliche Bergstraße Die Landtagsabgeordnete Christiane Staab (CDU) hat die Musikschule Südliche Bergstraße in Wiesloch besucht und sich vor Ort über die aktuelle Situation...

Demokratie erleben: Quiz zum Tag des Grundgesetzes

Demokratie erleben: Quiz zum Tag des Grundgesetzes Am Samstag, 23. Mai 2026, lädt das Bündnis Demokratie und Toleranz von 15 bis 17 Uhr zu einem Demokratie-Quiz in den Biergarten von Carrozzi's Restaurant Freihof ein. Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Schatzkammer...

Neue Selbsthilfegruppe für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung

Neue Selbsthilfegruppe für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung entsteht in der Region eine neue Selbsthilfegruppe. Ziel ist es, Betroffenen einen geschützten Raum für Austausch, Unterstützung und...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv