Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 06. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger

12. Dezember 2024 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik, ~ Umgebung

Erst räumen, dann streuen

Der Fachbereich Ordnung und Umwelt der Stadt Walldorf erinnert alle Straßenanlieger an ihre Räum- und Streupflicht: Mit der Räum- und Streupflichtsatzung ist den Straßenanliegern die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie Fußwege auferlegt. Straßenanlieger ist, wer Eigentümer oder Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von bebauten oder unbebauten Grundstücken ist, die an der Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt beziehungsweise einen Zugang haben.

Es ist Pflicht aller Straßenanlieger, die Gehwege, gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie Fußwege bei Schneefall zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung. Sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Persönliche Hinderungsgründe führen nicht zu einer Befreiung von der Räum- und Streupflicht. Die Pflicht kann auch durch Unterstützung Dritter, zum Beispiel durch Nachbarn oder über einen beauftragten Dienstleister, erfüllt werden.

Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt nach diesen Zeiten wieder Schnee oder tritt Glätte auf, so ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt bis 20 Uhr zu räumen und zu streuen. Die Gehwege beziehungsweise entsprechende Flächen am Fahrbahnrand, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, sind in einer Breite von mindestens eineinhalb Metern zu räumen und zu bestreuen. Ebenso ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von eineinhalb Metern zu räumen.

Eine alte Erfahrung im Winterdienst besagt: Erst räumen, dann streuen! Der Schnee darf nicht dem Nachbarn zugeführt oder auf die Fahrbahn geschoben werden, da dieser sonst den Verkehr behindert und das Schmelzwasser nach Eintreten von Tauwetter nicht abfließen kann. Zum Bestreuen sollte abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden.

Um Unfälle zu vermeiden, werden alle Straßenanlieger gebeten, die Räum- und Streupflicht zu beachten. Wer seiner Verpflichtung fahrlässig oder vorsätzlich nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Text und Foto: Stadt Walldorf

Das könnte Sie auch interessieren…

Walldorf: Französischer Chor gibt Weihnachtskonzert

  Der französische Chor „Le Choeur des Cordeliers“ aus Nancy gibt am Samstag, 20. Dezember, um 16 Uhr ein Weihnachtskonzert in der katholischen Kirche St. Peter. Der Chor, in dem auch einige Sängerinnen und Sänger aus Walldorfs Partnerstadt Saint-Max mitwirken,...

Amnesty-Briefmarathon in Wiesloch

Die Amnesty-Gruppe 1125 (Wiesloch) unterstützt den „Briefmarathon 2025“ anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember an den folgenden Tagen und Orten: Amnesty-Briefmarathon in Wiesloch Wann:    13.12.2025, 10-13 Uhr Infostand zum Briefmarathon in der...

Packender Jahresabschluss im Dietmar-Hopp-Sportpark

Zum Jahresende bekamen die Zuschauer im Dietmar-Hopp-Sportpark noch einmal ein intensives und emotionales Fußballspiel geboten. Gegen den Angstgegner TSV Steinbach Haiger erkämpfte sich der FCA Walldorf ein leistungsgerechtes 2:2-Unentschieden. Mit diesem Ergebnis...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv