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Privater Wohnraum für Flüchtlinge gesucht

16. März 2017 | > Wiesloch, Das Neueste

stadt wieslochDie Stadt Wiesloch sucht auch weiterhin Wohnungen und Häuser zur Anschlussunterbringung und zum Familiennachzug von Flüchtlingen im gesamten Stadtgebiet, gerne auch in den Ortsteilen, und bittet alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer um Mithilfe.

Wer entsprechenden Wohnraum zur Verfügung hat und bereit wäre, diesen an die Stadt Wiesloch zu vermieten, kann sich unverbindlich an die Liegenschaftsabteilung der Stadt Wiesloch wenden:

Ansprechpartnerin ist Frau Bajohr, Tel.- Nr. 06222/84-304.

Per Mail erreichen Sie uns unter liegenschaften@wiesloch.de

Bereits im vergangenen Jahr 2016 war die Stadt Wiesloch bei der Akquise von Wohnraum sehr dankbar, dass aus der Bevölkerung so viele Angebote eingingen.

Festhalten will man vor allem weiterhin stark an der dezentralen Unterbringung, das bedeutet die Wohnungen und Häuser sollen möglichst auf alle Ortsteile und die Kernstadt verteilt sein, damit die Integration so gut als möglich gefördert werden kann.

Momentan leben 76 % der Anschlussuntergebrachten in der Wieslocher Kernstadt und 24% in den Ortsteilen. Davon sind rund die Hälfte syrischer Staatsangehörigkeit, danach folgen nach prozentualer Verteilung Menschen aus Afghanistan, Eritrea oder dem Irak.

 

Hintergrund zur Anschlussunterbringung:

Die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen ist in Baden-Württemberg im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt. Danach sind die Stadt- und Landkreise verpflichtet, die vom Land Baden-Württemberg zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und vorläufig unterzubringen.

Die maximale Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in der vorläufigen Unterbringung auf Ebene der Stadt- und Landkreise beträgt 24 Monate. Spätestens danach erfolgt der Wechsel in die kommunale Anschlussunterbringung.

Für Flüchtlinge deren Asylverfahren bereits vor Ablauf von 24 Monaten abgeschlossen ist, erfolgt der Wechsel in die kommunale Anschlussunterbringung bereits mit Abschluss des Asylverfahrens.

Als Verteilungsschlüssel für die Anschlussunterbringung gilt im Rhein-Neckar-Kreis neben dem Anteil der Wohnbevölkerung die in den Kommunen vorhandene Belegung der vorläufigen Unterbringungskapazitäten des Rhein-Neckar-Kreises.

 

Quelle: Stadt Wiesloch

 

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