Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 04. Februar 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Pflegeversicherung: Entlastungsbetrag kann nun auch für private Hilfe genutzt werden

8. April 2025 | Das Neueste, Gesundheit, Verbraucherinformationen

Neuregelung seit Januar in Kraft

Seit Anfang Januar 2025 können pflegebedürftige Menschen den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro nicht nur wie bisher bei anerkannten Anbietern, sondern auch für Leistungen durch Privatpersonen einsetzen. Dies teilte das Amt für Sozialplanung, Vertragswesen und Förderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit. Die neue Regelung erweitert die bisherigen Möglichkeiten der Unterstützung im Alltag.

Unterstützung in der häuslichen Pflege

Mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause betreut. Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Zusätzlich erhalten alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege – auch mit Pflegegrad 1 – einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro pro Monat. Dieser Betrag dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern. Nicht genutzte Beträge innerhalb eines Monats werden in den Folgemonat übertragen. Am Jahresende verbleibende Mittel können bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres verwendet werden.

Private Helfer dürfen unterstützen

Bislang konnten nur zugelassene Anbieter haushaltsnahe Dienstleistungen über den Entlastungsbetrag abrechnen. Durch die Änderung ist nun auch der Einsatz von Einzelpersonen möglich, etwa aus der Nachbarschaft, dem Freundeskreis oder dem weiteren familiären Umfeld. Die unterstützenden Tätigkeiten können sich auf die Haushaltsführung, Einkaufsbegleitung, Fahrten zu Ärzten oder Unterstützung bei der Freizeitgestaltung erstrecken.

Anforderungen an Einzelhelfende

Privatpersonen, die im Rahmen der neuen Regelung tätig werden möchten, müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen ihre Hilfe nicht gewerblich anbieten. Sie können maximal zwei Pflegebedürftige gleichzeitig unterstützen. Dabei ist Voraussetzung, dass sie weder mit den unterstützten Personen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, noch im selben Haushalt leben. Zudem dürfen sie nicht gleichzeitig als Pflegepersonen für diese Personen registriert sein. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt mit der jeweiligen Pflegekasse. Eine besondere Schulung ist dafür nicht erforderlich.

Informationsangebote zur Umsetzung

Detaillierte Informationen zum Anerkennungsverfahren für Einzelhelfende stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg auf seiner Website bereit:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/anerkennung-einzelhelfende

Ergänzende Hinweise bieten die Internetseiten der jeweiligen Pflegekassen. Für weitergehende Fragen stehen außerdem die Pflegestützpunkte vor Ort sowie die kommunalen Beratungsangebote zur Verfügung. Weitere Informationen sind unter

www.rhein-neckar-kreis.de/pflegestuetzpunkte

sowie per E-Mail unter [email protected] erhältlich.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar

Das könnte Sie auch interessieren…

L 723 bei Wiesloch: Baugrunduntersuchung für den 4-spurigen Ausbau

Bohrungen auf der L 723 und im Seitenraum Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt für den 4-spurigen Ausbau der L 723 zwischen der Autobahnanschlussstelle Wiesloch/ Rauenberg und dem Knotenpunkt Wieslocher Straße Baugrunduntersuchungen durch. Diese sind zur...

Robert Ramsak verstärkt den SVS auf Leihbasis

SV Sandhausen verstärkt Offensive – Robert Ramsak kommt auf Leihbasis Der SV Sandhausen hat sich im Wintertransferfenster mit Robert Ramsak verstärkt. Der 19-jährige Angreifer wechselt auf Leihbasis von RB Leipzig an den Hardtwald. Die Entwicklung junger Spieler steht...

Kindersachenflohmarkt im evangelischen Gemeindehaus Wiesloch

Am 14. März 2026 lädt die Ev. Kindertagesstätte Abenteuerland Wiesloch wieder zum beliebten Kindersachenflohmarkt ein. Veranstaltungsort ist das evangelische Gemeindehaus Wiesloch in der Friedrichstraße 5. Der Verkauf findet von 10:00 bis 12:00 Uhr statt, der Aufbau...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv