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Offene Fragen zur Grundsteuerreform

21. Dezember 2024 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik

Kämmerei informiert über den aktuellen Stand

Mit der Grundsteuerreform verändert sich zum 1. Januar 2025 die Berechnungsgrundlage für den jeweiligen Grundsteuerwert. Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen vieler Städte und Gemeinden. Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 2,25 Millionen Euro ist die Grundsteuer auch in Walldorf eine bedeutsame Einnahmequelle der Stadt und ermöglicht die Finanzierung wichtiger Aufgaben und der öffentlichen Infrastruktur wie Schulen, Sporthallen oder Kinderbetreuungseinrichtungen. Aufgrund der allgemein sehr guten Einnahmestruktur der Stadt ist der Grundsteuer-Hebesatz mit 200 v.H. in Walldorf einer der niedrigsten landesweit.

Grundsteuerreform und Grundsteuerwert

Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit einem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt hat, ermöglicht das neue Bundesgesetz den Ländern eigene gesetzliche Regelungen: Dabei hat sich Baden-Württemberg für eine sogenannte Bodenwertsteuer entschieden. Das bedeutet, dass künftig die Quadratmeterzahl multipliziert mit dem jeweiligen Bodenrichtwert den Grundsteuerwert ergibt.

Der Gemeinderat der Stadt Walldorf wird deshalb im ersten Halbjahr 2025 die neuen Hebesätze für die Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2025 festlegen. Damit soll gewährleistet werden, dass für die Kalkulation des Hebesatzes alle Daten abschließend vorhanden sind. Aktuell liegen leider noch nicht alle relevanten Steuerfestsetzungen vor. Deshalb weist die Kämmerei darauf hin, dass Rückfragen zu den neuen Hebesätzen und den Auswirkungen auf die individuellen Grundsteuer-Zahlungen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Entscheidung des Gemeinderats zur Grundsteuer abzuwarten.

Die Kämmerei empfiehlt, bestehende Daueraufträge zu Grundsteuer-Zahlungen noch in diesem Jahr auszusetzen, um eventuelle Rückzahlungen oder Nachforderungen und damit einen erhöhten Aufwand zu vermeiden. Sollte jemand den Dauerauftrag nicht aussetzen wollen, wird die Zahlung mit der künftigen Steuererhebung verrechnet. Mit den neuen Bescheiden wird ein SEPA-Lastschriftmandat versendet.

Info: Die Stadt hat auf ihrer Homepage www.walldorf.de einen Frage-Antwort-Katalog mit den wichtigsten Punkten zur Grundsteuerreform veröffentlicht.

Text und Foto: Stadt Walldorf

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