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Öffentliche Ladesäulen: Wie erhält man die THG-Quote?

16. Januar 2023 | Uncategorized

Die Elektromobilität ist ein zentraler Baustein der Energie- und Verkehrswende, und mit ihrer wachsenden Bedeutung rücken auch öffentliche Ladesäulen verstärkt in den Fokus. Eine besondere Rolle spielt dabei die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, die für Betreiber öffentlicher Ladesäulen eine attraktive Möglichkeit bietet, einen zusätzlichen Erlös zu generieren.

Durch die Anrechnung des an öffentlichen Ladepunkten geladenen Stroms auf die THG-Quote entsteht ein finanzieller Anreiz, der zur weiteren Expansion und Verbesserung der Ladeinfrastruktur beitragen kann. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, die für die Teilnahme am THG-Quotenhandel erfüllt sein müssen, und gibt praktische Hinweise, wie Betreiber von diesem Modell profitieren können.

Der THG-Quotenhandel kurz erklärt

Der THG-Quotenhandel ist ein innovatives Instrument, das im Rahmen der Energiewende etabliert wurde, um die Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu fördern. Die THG-Quote bezeichnet dabei den Anteil erneuerbarer Energien, den Energieversorger in ihrem Portfolio nachweisen müssen. Durch die Einbeziehung öffentlicher Ladesäulen in den Quotenhandel, können Betreiber nun durch den Verkauf der mit ihren Ladestationen generierten Emissionsminderungen zusätzliche Einnahmen erzielen.

Das System der THG-Quote für öffentliche Ladesäulen bietet einen finanziellen Anreiz zur weiteren Verbreitung von Elektrofahrzeugen und unterstützt gleichzeitig den Ausbau einer umweltfreundlichen Ladeinfrastruktur, was einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilität darstellt.

Voraussetzungen für den Handel mit THG-Quoten

Um am THG-Quotenhandel teilnehmen zu können, müssen Betreiber öffentlicher Ladesäulen einige grundsätzliche Voraussetzungen erfüllen.

Zunächst müssen technische Mindestanforderungen beachtet werden. Dazu gehören die Möglichkeit des spontanen Ladens ohne langfristige Vertragsbindung sowie die Einhaltung aller Vorgaben hinsichtlich Authentifizierungsverfahren und Bezahlsystemen gemäß der Ladesäulenverordnung.

Eine weitere wichtige Bedingung ist die rechtskonforme Eichung der Ladestationen. Diese gewährleistet eine korrekte Erfassung von geladenem Strom und Ladedauer und ist damit entscheidend für eine transparente und faire Abwicklung im Rahmen des THG-Quotenhandels. Die Einhaltung dieser Kriterien ist nicht nur für die Teilnahme am THG-Quotenhandel Pflicht, sondern trägt auch wesentlich zur Förderung einer benutzerfreundlichen und nachhaltigen Ladeinfrastruktur bei.

Die Ladepunkte müssen öffentlich sein

Eine zentrale Anforderung ist die öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte. Diese müssen so gestaltet sein, dass sie grundsätzlich jedem Nutzer, unabhängig von spezifischen Mitgliedschaften oder Zugehörigkeiten, zur Verfügung stehen.

Dies schließt sowohl gewerblich betriebene Stationen als auch solche auf frei zugänglichen Firmenparkplätzen oder in öffentlichen Parkhäusern ein. Wichtig ist, dass Ladepunkte, die ausschließlich bestimmten Nutzergruppen wie Angestellten von Unternehmen oder Hotelgästen vorbehalten sind, nicht als öffentlich gelten und somit nicht für den THG-Quotenhandel qualifiziert sind.

Typische Beispiele für freie Ladepunkte sind Ladestationen auf Kundenparkplätzen von Supermärkten oder in öffentlichen Parkhäusern. Öffnungszeiten spielen ebenfalls eine Rolle: Der Zugang muss für einen ausreichend langen Zeitraum gewährleistet sein, um den Anforderungen einer öffentlichen Ladeeinrichtung gerecht zu werden, besonders da das Aufladen eines E-Autos bei Normal-Ladesäulen einige Stunden in Anspruch nehmen kann.

Schritte zur Beantragung der THG-Quoten für öffentliche Ladepunkte

Die Beantragung der THG-Quote für öffentliche Ladepunkte ist ein strukturierter Prozess, der in vier einfachen Schritten erfolgt. Zunächst ist es entscheidend, dass die Ladepunkte alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, einschließlich der technischen Mindeststandards wie öffentlicher Zugang, Eichrechtskonformität und geeigneten Bezahlmöglichkeiten.

Als nächster Schritt erfolgt die Registrierung bei der Bundesnetzagentur, um eine offizielle Betreibernummer zu erhalten. Danach sollten Betreiber einen Dienstleister für die Vermarktung ihrer THG-Quoten beauftragen. Dieser Dienstleister erstellt einen maßgeschneiderten Vertrag und legt die Zeiträume für die Vermarktung fest.

Abschließend übermitteln die Betreiber die Daten der geladenen Strommengen, meist über eine einfache Excel-Vorlage, an den Dienstleister, der dann den Rest der Abwicklung übernimmt. Dieser Prozess ermöglicht es den Betreibern, unkompliziert von den Vorteilen des THG-Quotenhandels zu profitieren.

Fazit

Die THG-Quote bietet für Betreiber von öffentlichen Ladesäulen eine lukrative Gelegenheit und trägt gleichzeitig zur Förderung der Elektromobilität bei. Durch die Erfüllung spezifischer regulatorischer und technischer Anforderungen können die Betreiber aktiv zur umweltfreundlichen Energie- und Verkehrswende beitragen. Dieser Ansatz stärkt nicht nur die Ladeinfrastruktur, sondern unterstützt auch die Gesamtvision einer nachhaltigeren und emissionsärmeren Zukunft.

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