Bleiben Sie informiert  /  Montag, 29. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Neues Tierschutz-Gesetz: Händler, Pensionen und Trainer brauchen Erlaubnis

10. August 2014 | Allgemeines, Das Neueste, Photo Gallery, Uncategorized

Rettungshundestaffel33Neues Tierschutz-Gesetz: Tierhändler, Tierpensionen und Hundetrainer brauchen ErlaubnisKatze.10273416_864560853558547_821253011082382539_n

 

 

 

(rnk – 01.08.14) Seit fast einem Jahr gilt das neue Tierschutzgesetz, das Mindeststandards für den Personenkreis definiert, der gewerbsmäßig mit Tieren umgeht oder das nötige Wissen über die Tierhaltung vermittelt. Nach der letzten Änderung dieses Gesetzes benötigen nun auch Hundetrainer und zahlreiche weitere Menschen, die mit Tieren zu tun haben, eine Erlaubnis des Veterinäramtes und Verbraucherschutz des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis.

Wie dieses Amt weiter mitteilt, werden Hundetrainer zum 1. August 2014 in die Liste der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aufgenommen. Dr. Ulrich Eberhardt, stellvertretender Leiter des Veterinäramtes und Verbraucherschutz, begrüßt diese Regelung, obwohl er für seine Mitarbeiter einen erheblichen Arbeitsaufwand erwartet. „Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Tierhalter umfassend und fachgerecht beraten und angeleitet werden“, so Dr. Eberhardt. Dazu müssen Zuverlässigkeit und Sachkunde nachgewiesen werden. Das Veterinäramt und Verbraucherschutz prüft die eingereichten Unterlagen und führt unter Umständen ein Fachgespräch, was man durchaus als eine Art Prüfung verstehen kann.Rettungshundestaffel5

„Das Gesetz versucht zudem sicherzustellen, dass von Anfang an alles richtig läuft – dann nämlich, wenn ein Tier gekauft wird“, sagt der Amtstierarzt. Deshalb benötigen alle Personen und auch Organisationen, die gewerbsmäßig mit Tieren handeln, sie einführen, vermitteln oder züchten, Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen, künftig die Genehmigung des Veterinäramtes. Wer Tiere im Rahmen des Handels an andere verkauft, muss dem Käufer schriftliche Informationen über Pflege und Haltung des Tieres mitgeben.

Bisher schon benötigten Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sowie Tierpensionen und Reit- und Fahrbetriebe eine Erlaubnis. Künftig fordert das Tierschutzgesetz auch eine Erlaubnis für den Einsatz von Therapiehunden, die Ausbildung von Rettungshunden, Jagdhunden, Behindertenbegleithunden und Schutzhunden, für Tierpsychologen und Verhaltenstherapeuten.

Diese Erlaubnis muss vor Beginn der Tätigkeit beim Veterinäramt und Verbraucherschutz beantragt werden; dort gibt es auch die nötigen Formulare – sie können angefordert werden unter Tel. 06222 3073-4361 bzw. -4265; Fax: 06222 3073-4264 oder per E-Mail an [email protected] .

Veterinaeramt, Rhein-Neckar-Kreis.

Das könnte Sie auch interessieren…

EILMELDUNG! Öffentlichkeitsfahndung: 12-Jährige aus Leimen vermisst

Seit dem 12. Dezember 2025 wird ein 12-jähriges Mädchen aus Leimen vermisst. Das Kind verließ gegen 22:00 Uhr eine nahegelegene Jugendeinrichtung und ist seitdem unbekannten Aufenthalts. Ein Unglücksfall oder eine hilflose Lage können derzeit nicht ausgeschlossen...

Holzernte im Eichwald bei Schatthausen – Wege zeitweise gesperrt

Holzerntearbeiten auf Gemarkung Schatthausen Im Distrikt Eichwald des Wieslocher Stadtwaldes nahe Schatthausen beginnen ab dem 19. Januar 2026 umfangreiche Holzerntearbeiten. Ziel der Maßnahmen ist es, die Kronen alter Eichen freizustellen, vom Eschentriebsterben...

Rathaus Walldorf: Führung durch die Ausstellung

Die städtische Kunstbeauftragte Dr. Kristina Hoge (hier bei der Begrüßung zur Vernissage) bietet am 28. Januar eine Führung durch die aktuelle Ausstellung „Status quo“ an.   Die städtische Kunstbeauftragte Dr. Kristina Hoge bietet eine Führung durch die...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv