Bleiben Sie informiert  /  Montag, 30. März 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Neues Tierschutz-Gesetz: Händler, Pensionen und Trainer brauchen Erlaubnis

10. August 2014 | Allgemeines, Das Neueste, Photo Gallery, Uncategorized

Rettungshundestaffel33Neues Tierschutz-Gesetz: Tierhändler, Tierpensionen und Hundetrainer brauchen ErlaubnisKatze.10273416_864560853558547_821253011082382539_n

 

 

 

(rnk – 01.08.14) Seit fast einem Jahr gilt das neue Tierschutzgesetz, das Mindeststandards für den Personenkreis definiert, der gewerbsmäßig mit Tieren umgeht oder das nötige Wissen über die Tierhaltung vermittelt. Nach der letzten Änderung dieses Gesetzes benötigen nun auch Hundetrainer und zahlreiche weitere Menschen, die mit Tieren zu tun haben, eine Erlaubnis des Veterinäramtes und Verbraucherschutz des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis.

Wie dieses Amt weiter mitteilt, werden Hundetrainer zum 1. August 2014 in die Liste der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aufgenommen. Dr. Ulrich Eberhardt, stellvertretender Leiter des Veterinäramtes und Verbraucherschutz, begrüßt diese Regelung, obwohl er für seine Mitarbeiter einen erheblichen Arbeitsaufwand erwartet. „Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Tierhalter umfassend und fachgerecht beraten und angeleitet werden“, so Dr. Eberhardt. Dazu müssen Zuverlässigkeit und Sachkunde nachgewiesen werden. Das Veterinäramt und Verbraucherschutz prüft die eingereichten Unterlagen und führt unter Umständen ein Fachgespräch, was man durchaus als eine Art Prüfung verstehen kann.Rettungshundestaffel5

„Das Gesetz versucht zudem sicherzustellen, dass von Anfang an alles richtig läuft – dann nämlich, wenn ein Tier gekauft wird“, sagt der Amtstierarzt. Deshalb benötigen alle Personen und auch Organisationen, die gewerbsmäßig mit Tieren handeln, sie einführen, vermitteln oder züchten, Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen, künftig die Genehmigung des Veterinäramtes. Wer Tiere im Rahmen des Handels an andere verkauft, muss dem Käufer schriftliche Informationen über Pflege und Haltung des Tieres mitgeben.

Bisher schon benötigten Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sowie Tierpensionen und Reit- und Fahrbetriebe eine Erlaubnis. Künftig fordert das Tierschutzgesetz auch eine Erlaubnis für den Einsatz von Therapiehunden, die Ausbildung von Rettungshunden, Jagdhunden, Behindertenbegleithunden und Schutzhunden, für Tierpsychologen und Verhaltenstherapeuten.

Diese Erlaubnis muss vor Beginn der Tätigkeit beim Veterinäramt und Verbraucherschutz beantragt werden; dort gibt es auch die nötigen Formulare – sie können angefordert werden unter Tel. 06222 3073-4361 bzw. -4265; Fax: 06222 3073-4264 oder per E-Mail an [email protected] .

Veterinaeramt, Rhein-Neckar-Kreis.

Das könnte Sie auch interessieren…

Projekte im Wahlkreis Wiesloch werden gefördert

Sanierungsprogramm 2026 für den Erhalt der Straßen im Land Für den Erhalt des Bundes- und Landesstraßennetzes investiert das Land Baden-Württemberg im Jahr 2026 in laufende sowie neue Erhaltungsmaßnahmen. Auch der Wahlkreis Wiesloch, vertreten durch die direkt...

Dieseldiebstähle auf Autobahnparkplätzen rund um Walldorf

Unbekannte Täter haben in der Nacht von Freitag auf Samstag auf mehreren Autobahnparkplätzen rund um das Autobahnkreuz Walldorf Diesel aus abgestellten Lastwagen gestohlen. Betroffen waren unter anderem die Parkplätze Geißheck und Weißer Stock. Zwischen 19 Uhr am...

Unfall auf der B3 bei Wiesloch: Straße zeitweise voll gesperrt

Nach einem Verkehrsunfall auf der B3 bei Wiesloch ist die Bundesstraße am Montagmittag zeitweise vollständig gesperrt worden. Auslöser war ein bislang unbekannter Kleinwagenfahrer, der gegen 12.30 Uhr trotz Gegenverkehrs ein langsam fahrendes Fahrzeug überholte. Ein...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv