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Neue Schilder rund um den Hochholzer See

23. August 2025 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik, ~ Umgebung

 

Piktogramme zeigen Regeln anschaulich

Ende Januar hat der Gemeinderat eine aktualisierte Nutzungsordnung für den Hochholzer See beschlossen. Inzwischen stehen rund um den See auch die damals bereits angekündigten neuen Schilder, die auf die verschiedenen Regelungen aufmerksam machen: Anstelle sehr viel Text wie auf den alten Schildern wird das nun über eingängige Piktogramme gelöst, die jedermann deutlich machen sollten, was in und um den See aus gutem Grund verboten ist.

Die aktualisierte Nutzungsordnung war eine Reaktion auf den laxen Umgang vieler Menschen mit den schon länger herrschenden Regeln für diesen Bereich. Denn der idyllisch gelegene Waldsee ist mit seinen Röhrichten, Ufergehölzen und Sandböschungen einerseits beliebtes Naherholungsgebiet für zahlreiche Walldorferinnen und Walldorfer. Er liegt jedoch auch in einem Landschaftsschutzgebiet und soll damit die Lebens- und Brutstätten sowie die Lebensräume wildlebender Pflanzen und Tiere schützen. Das funktioniert leider nicht wie gewünscht. So wurde der See in der Vergangenheit trotz Verbotsschildern im Sommer von Menschen und Hunden zum Baden genutzt. Das habe zur Folge, dass kaum noch Brutstätten vorhanden sind und der See im Verhältnis zu seiner Größe über eine verschwindend geringe Population von Vögeln verfügt.

Schon die alte Rechtsverordnung aus dem Jahr 1998 hat am Hochholzer See explizit das Baden, Lagern und Bootsfahren verboten, ebenso war es im Uferbereich seither untersagt, Hunde frei laufen zu lassen. Die neue Nutzungsverordnung hat die Verbote und Regelungen für Aktivitäten am und im See lediglich konkretisiert. Sie verbietet unter anderem ausdrücklich auch weiterhin das Baden für Mensch und Haus- oder Nutztiere, darüber hinaus das Füttern freilebender Tiere, das Tauchen, das Befahren mit Fortbewegungsmitteln aller Art und das Schlittschuhlaufen im Winter.
Im Uferbereich ist es unter anderem verboten, Hunde von der Leine zu befreien, Lagerfeuer außerhalb der gekennzeichneten Feuerstellen zu entzünden, zu reiten, Feiern zu veranstalten oder zu zelten. Verboten ist auch „jegliches Verhalten, das geeignet ist, die durch das Landschaftsschutzgebiet geschützten Lebensformen, wie beispielsweise brütende Wasservögel, zu stören“.
Nicht erlaubt sind zudem das Überfliegen von See und Uferbereich mit Drohnen, das Sonnenbaden auf den Angelstegen, das Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen sowie das Abstellen von Autos außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen.

Die Piktogramme auf den neuen Schildern machen die im Sinne der am und im See lebenden Tiere notwendigen Regelungen für alle Besucherinnen und Besucher anschaulich.

 

Text und Foto: Stadt Walldorf

 

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