Im Rhein-Neckar-Kreis arbeiten derzeit etwa 13.300 Beschäftigte zum gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Pestel-Instituts im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
NGG fordert spürbare Lohnerhöhung
Die NGG Mannheim-Heidelberg sieht beim Mindestlohn erheblichen Nachbesserungsbedarf. „Die Lebenshaltungskosten steigen stetig – vom Supermarkt bis zur Tankstelle. Wer zum Mindestlohn arbeitet, kann davon kaum noch leben“, kritisiert Geschäftsführer Elwis Capece. Die Gewerkschaft fordert deshalb eine rasche Anhebung auf 15 Euro pro Stunde.
375 Euro mehr pro Monat für Vollzeitbeschäftigte
Für Beschäftigte in Vollzeit würde ein Mindestlohn von 15 Euro monatlich etwa 375 Euro brutto mehr bedeuten. Capece betont: „Das wäre ein echter Fortschritt für viele Menschen, die derzeit mit sehr wenig auskommen müssen.“
Kaufkraftschub von 26,3 Millionen Euro
Laut Pestel-Institut würden rund 38.000 Menschen im Rhein-Neckar-Kreis von der Erhöhung auf 15 Euro profitieren. Die zusätzliche Kaufkraft für die Region läge bei über 26 Millionen Euro jährlich – Geld, das direkt in den Konsum fließt.
Jeder Euro zählt – besonders im Niedriglohnsektor
„Wer im Niedriglohnbereich arbeitet, gibt jeden Cent für den Alltag aus – für Essen, Kleidung, Haushalt. Diese Menschen können sich kein Polster ansparen“, erklärt Capece. Besonders betroffen seien Mini-Jobber und Beschäftigte in der Gastronomie oder im Einzelhandel.
Zielmarke 15 Euro: Bundesregierung gibt Richtung vor
Die Bundesregierung hat sich bereits auf das Ziel von 15 Euro Mindestlohn verständigt. Nun kommt es auf die Mindestlohnkommission an. „Sie muss jetzt mutig vorangehen und nicht in kleinen Schritten, sondern mit einem klaren Signal für höhere Löhne“, fordert Capece mit Blick auf die nächste Sitzung Ende Juni.
Faire Bezahlung nur mit Tarifvertrag
Capece erinnert auch daran, dass echter Respekt für Arbeit sich in fairer Bezahlung zeigen müsse: „Es darf nicht sein, dass Menschen trotz Arbeit kaum über die Runden kommen. Und es ist bitter, dass viele mit Mindestlohn faktisch ein ‚Bürgergeld plus‘ verdienen. Nur wer nach Tarif bezahlt wird, kann wirklich von seinem Lohn leben.“
Text und Foto: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) / Pressemitteilung