Bleiben Sie informiert  /  Sonntag, 07. September 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Landtagswahl 2026: Wahlvorschläge für vier Wahlkreise bis 23. Dezember einreichen

4. Juni 2025 | > Wiesloch, Allgemeines, Das Neueste, Informationen, ~ Umgebung

Landtagswahl 2026: Wahlvorschläge für die Wahlkreise Wiesloch, Weinheim, Schwetzingen und Sinsheim können bis zum 23. Dezember beim Kommunalrechtsamt eingereicht werden

Im März 2026 steht in Baden-Württemberg die nächste Landtagswahl an. Der Rhein-Neckar-Kreis ist dabei in vier Wahlkreise aufgeteilt: Wiesloch, Weinheim, Schwetzingen und Sinsheim. Für diese Wahlkreise hat das zuständige Kommunalrechtsamt beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis nun offiziell zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgerufen.

Bis spätestens Montag, 23. Dezember 2025, 18 Uhr müssen die Kreiswahlvorschläge schriftlich beim Kommunalrechtsamt (Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg) vorliegen. Verspätet eingegangene Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss am Freitag, 9. Januar 2026.

Wer darf wählen – und wer kandidieren?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Kandidieren dürfen alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr erreicht haben und ebenfalls nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. In der Regel stellen Parteien oder Wählervereinigungen ihre Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen eines demokratischen Auswahlverfahrens auf.

Wahlrechtliche Grundlagen

Die Durchführung der Landtagswahl erfolgt auf Basis des Landtagswahlgesetzes sowie der Landeswahlordnung. Letztere wird derzeit noch angepasst. Sobald die Änderungen in Kraft treten, wird dies im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und zeitnah auf der Website der Landeswahlleiterin bekannt gegeben: www.im.baden-wuerttemberg.de.

Fragen und weitere Informationen

Wer Fragen zur Aufstellung und Einreichung von Kreiswahlvorschlägen hat, kann sich direkt an das Kommunalrechtsamt wenden. Auch die notwendigen Vordrucke sind dort erhältlich:

  • Telefon: 06221 / 522-1331

  • E-Mail: [email protected]

  • Adresse: Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg

Der vollständige Bekanntmachungstext ist auf der Website des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Foto: Symbolbild / Pixabay

Das könnte Sie auch interessieren…

1. FC Heidelberg begeistert mit Gesang und schrägem Humor

  Phönix trifft Nixen zum Auftakt des Zeltspektakels Da sind die Damen des Frauenchores 1. FC Heidelberg also endlich angekommen, wo sie schon immer hinwollten: im Zirkuszelt des Walldorfer Zeltspektakels. So ähnlich bekundet es jedenfalls augenzwinkernd...

Duo Gitano in Walldorf

Wer die „GIPSY KINGS“ kennt, die seit 1988 die gefragteste Gipsy Flamenco-Gruppe der Welt ist, wird bei diesem Duo voll auf seine Kosten kommen! Der Sänger, Angel Huertas, ein in Hessen lebender Spanier, kommt direkt aus den Reihen der Welt bekannten „GIPSY KINGS“ aus...

Erster ökumenischer Traktor-Gottesdienst am Sonntag, 7. September

  Ökumene auf Rädern Am Kerwemontag 2024, so schildert es Pfarrer Uwe Boch, wurde beim Fest der Walldorfer Feuerwehr aus einer fröhlichen Runde von Landwirten die Frage gestellt: „Können wir nicht mal einen Gottesdienst mit Traktoren machen?“ Er habe sofort...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archive