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Landesfamilienpass 2015

21. Januar 2015 | > Wiesloch, Das Neueste

Neue Gutscheine eingetroffen

stadt wieslochDie neuen Gutscheine für den Landesfamilienpass sind bei der Stadt Wiesloch eingetroffen und können im Bürgerbüro oder in den Ortsverwaltungen abgeholt werden. Der Landesfamilienpass berechtigt zu kostenlosen oder ermäßigten Besuchen staatlicher Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg und zahlreicher nicht-staatlicher Einrichtungen. Ausführliche Informationen hierzu stehen auf der Internetseite www.sozialministerium-bw.de zur Verfügung.

Ab 2015 können auch Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, einen Landesfamilienpass beantragen.

Ferner können folgende Familien einen Landesfamilienpass erhalten:

– Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,

– Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

– Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (ab 50 % GdB).

– Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

 

Für weitere Fragen und Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros und der Ortsverwaltungen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag, Dienstag und Freitag 8:00 -13:00 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr, Tel. 84-444,

Ortsverwaltung Baiertal: Montag, Mittwoch und Freitag 8:30 – 12:00, Mittwoch auch 14:00 – 18:00 Uhr, Tel. 98253,

Ortsverwaltung Schatthausen: Montag 14:00 – 18:00 und Donnerstag 8:30- 12:00 Uhr, Tel. 98250, E-Mail: [email protected].

 

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