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Kündigung erhalten: Diese Rechte und Möglichkeiten haben Arbeitnehmer

18. Februar 2025 | Informationen

Eine Kündigung zu erhalten, kann ein echter Schock sein. Plötzlich steht die berufliche Zukunft auf unsicheren Beinen, und es tauchen viele Fragen auf: War die Kündigung rechtmäßig? Gibt es Möglichkeiten, sich zu wehren? Was ist jetzt zu tun? Zum Glück gibt es klare Regeln, die Arbeitnehmer schützen.

Nicht jede Kündigung ist wirksam, und in vielen Fällen lassen sich bessere Konditionen aushandeln – sei es durch eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung. Ein Überblick über die wichtigsten Rechte hilft, die nächsten Schritte mit kühlem Kopf zu planen.

Welche Kündigungsarten gibt es – und was bedeutet das konkret?

Nicht jede Kündigung ist gleich. Eine ordentliche Kündigung bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen beendet wird. Arbeitgeber müssen dabei bestimmte Regeln beachten, etwa soziale Aspekte wie Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten.

Anders sieht es bei einer fristlosen Kündigung aus. Sie erfolgt ohne Kündigungsfrist und ist nur in extremen Fällen zulässig – etwa bei Diebstahl oder grobem Fehlverhalten. Oft lohnt es sich, hier genauer hinzusehen, denn nicht jede fristlose Kündigung hält einer Prüfung stand.

Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn ein Unternehmen Stellen abbaut. Hier gelten besondere Vorgaben, beispielsweise Sozialauswahl und Abfindungsregelungen. Wichtig zu wissen: Eine Kündigung ist nicht immer endgültig – oft gibt es Möglichkeiten, dagegen vorzugehen oder bessere Bedingungen auszuhandeln. Dabei kann ein Experte wie dieser Mannheimer Anwalt für Arbeitsrecht Unterstützung bieten!

Wichtige Schutzmechanismen: Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Nicht jede Kündigung ist rechtens. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern tätig sind. In diesen Fällen braucht der Arbeitgeber einen triftigen Grund – sei es betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt.

Besonders geschützt sind bestimmte Gruppen: Schwangere, schwerbehinderte Menschen oder Betriebsratsmitglieder können nicht ohne Weiteres entlassen werden. Auch formale Fehler machen eine Kündigung anfechtbar, etwa wenn sie nicht schriftlich erfolgt oder die Kündigungsfrist falsch berechnet wurde.

Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat, kann eine Kündigungsschutzklage einreichen. Die Frist ist knapp – nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Oft lohnt sich eine Prüfung, denn nicht selten bestehen gute Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung.

Abfindung: Geschenk oder Verhandlungssache?

Viele glauben, dass eine Kündigung automatisch mit einer Abfindung verbunden ist – doch das ist ein Irrtum. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in bestimmten Fällen, etwa bei betriebsbedingten Kündigungen mit entsprechender Klausel im Aufhebungsvertrag. Oft hängt die Zahlung einer Abfindung aber von geschickten Verhandlungen ab.

Arbeitgeber bieten eine Abfindung häufig an, um langwierige Kündigungsschutzklagen zu vermeiden. Die Höhe ist Verhandlungssache, richtet sich aber meist nach der Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Ein Aufhebungsvertrag kann ebenfalls eine Abfindung enthalten, birgt aber Risiken – etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Deshalb sollte gut überlegt werden, ob ein solcher Deal wirklich die beste Lösung ist.

Nächste Schritte: Kündigung erhalten – und jetzt?

Ein kühler Kopf hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Zuerst sollte geprüft werden, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Wurde sie schriftlich erteilt? Stimmen die Fristen? Liegt ein Kündigungsgrund vor? Ein Blick in den Arbeitsvertrag kann Klarheit schaffen.

Der nächste Schritt: Arbeitslos melden! Spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung muss die Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Gleichzeitig lohnt es sich, über eine Kündigungsschutzklage nachzudenken – die Frist beträgt nur drei Wochen. In vielen Fällen kann dadurch eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung erreicht werden.

Auch das Thema Arbeitszeugnis sollte nicht vergessen werden. Ein wohlwollendes und korrekt formuliertes Zeugnis ist wichtig für die nächsten Bewerbungen. Außerdem sollte geklärt werden, ob noch Resturlaub oder Überstunden offen sind – diese müssen entweder genommen oder ausgezahlt werden. Mit einer strukturierten Vorgehensweise lässt sich aus einer Kündigung das Beste herausholen.

Die Kündigung als Neuanfang

Eine Kündigung ist zunächst ein Schock, doch sie kann auch eine Chance sein. Wer seine Rechte kennt und schnell handelt, kann oft bessere Konditionen aushandeln oder sogar die Kündigung anfechten. Wichtig ist, keine übereilten Entscheidungen zu treffen und sich bei Unsicherheiten rechtlichen Rat zu holen. Jede Krise birgt neue Möglichkeiten!

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