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Kosten für den Schutz der Haubenlerche

25. Juli 2022 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik

Die Stadt Walldorf nimmt ihre Verantwortung für Umwelt-, Natur- und Artenschutz sehr ernst.
Zwei Millionen Euro hat der Gemeinderat im städtischen Haushalt des Jahres 2022 allein für Umweltschutzmaßnahmen eingestellt. Darunter fällt eine Vielzahl von freiwilligen Aktivitäten: Beispielsweise der in Zusammenarbeit mit dem Forst errichtete Totholzgarten in der Schwetzinger Hardt, in dem sich seltene und gefährdete Käferarten angesiedelt haben, Schaffung und Erhalt offener Sandrasenflächen auf Dünenköpfen des „Saupfergbuckels“ zur Förderung seltener, in Baden-Württemberg vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten oder die Maßnahmen zur Unterschutzstellung der Storchenwiese, von denen auch andere Vögel, viele Pflanzenarten und Schmetterlinge profitieren.

Der Schutz der Haubenlerche ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Pflichtaufgabe der Stadt Walldorf, nachdem im Rahmen der 2015 und 2016 durchgeführten Bestandserfassungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Walldorf Süd, 2. Bauabschnitt“ Vorkommen der am Boden brütenden Haubenlerche festgestellt worden waren.
Die Stadt hat als Veranlasser des Neubaugebietes ein engmaschiges Monitoring und Schutzmaßnahmen zu erbringen, um den Bestand der Art sicherzustellen. Da der zeitliche Umfang der notwendigen Maßnahmen von der jeweils spezifischen Situation im Lauf der Brutzeit abhängt, können dafür sehr unterschiedliche Kosten anfallen, die sich im Vorfeld nur bedingt beziffern lassen.

In den vergangenen beiden Jahren wurden für das engmaschige Monitoring vor Ort sowie die Nachbereitung der Geländearbeiten Kosten zwischen 45.000 und 49.000 Euro
abgerechnet. Für die darüber hinaus notwendigen Schutzmaßnahmen wurden in den letzten Jahren Kosten zwischen 31.000 und 44.000 Euro fällig. Da die Brutsaison der Haubenlerchen im laufenden Jahr noch nicht abgeschlossen ist, liegt der Aufwand für 2022 noch nicht vor. Das Stadtbauamt geht jedoch davon aus, dass auch in diesem Jahr Aufwendungen in ähnlicher Größenordnung entstehen.
Leistungen in Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises fallen nicht unter den Auftrag der Stadt Walldorf an das zuständige Fachbüro.
Bürgermeister Matthias Renschler sagt: „Der Naturschutz und der Schutz gefährdeter Arten ist der Stadt Walldorf wichtig und im Interesse des Gemeinwohls.“

Pressemitteilung Stadt Walldorf

 

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