Die Kreisstraße K 4256 in Walldorf wird ab dem 1. Januar 2026 offiziell zur Gemeindestraße abgestuft. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft beschloss dies in seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Die Stadt Walldorf hatte die Abstufung bereits beantragt, und der Gemeinderat hatte dem Vorhaben am 7. Mai 2025 zugestimmt. Ziel ist es, der tatsächlichen Nutzung der Straße gerecht zu werden, die mittlerweile überwiegend innerörtlich geprägt ist.
Mit der Umwidmung geht die Verantwortung für die Straße vollständig auf die Stadt Walldorf über. Diese übernimmt künftig die bauliche Unterhaltung, den Winterdienst sowie alle verkehrsrechtlichen Aufgaben. Für den Kreis bedeutet dies eine Entlastung und ermöglicht eine zielgerichtete Weiterentwicklung des übergeordneten Kreisstraßennetzes. Landrat Stefan Dallinger begrüßte die einvernehmliche Lösung und betonte den Vorteil für beide Seiten: „Für Walldorf bedeutet dies mehr Gestaltungsspielraum, für den Kreis eine effiziente Planung des Straßennetzes.“
Die Abstufung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Verkehrsteilnehmenden. Die Straße bleibt wie gewohnt befahrbar. Künftig kann die Stadt Walldorf eigenständig über bauliche Maßnahmen, Geschwindigkeitsregelungen oder Entwicklungsplanungen entlang der Strecke entscheiden. Hintergrund der Entscheidung ist, dass die K 4256 ihre frühere überregionale Bedeutung verloren hat und nun hauptsächlich innerörtlich genutzt wird.















