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In der Referendariatszeit den Versicherungsschutz anpassen

3. Juni 2018 | Bildung

Wer sich für eine Beamtenlaufbahn entscheidet, sollte schon während der Ausbildung einige Aspekte beachten, vor allem versicherungstechnische Fragen gilt es zu klären. Die Wahl der passenden Versicherung ist für die meisten Berufsanfänger schwer. Lehramtsanwärter, Referendare und Beamten auf Widerruf können theoretisch zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung unterscheiden. Es ist von besonderer Bedeutung sich individuell über Möglichkeiten zu informieren, eine falsche Entscheidung kann unter Umständen finanzielle Folgen haben.

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Berufliche Besonderheiten

Bei Beamten gibt es eine Reihe an beruflichen Besonderheiten, die meist schon in der Referendariatszeit zum Tragen kommen. Um Komplikationen zu vermeiden, gilt es den Versicherungsbedarf frühzeitig an die besonderen Umstände anzupassen. Beamte haben im Gegensatz zu normalen Angestellten und Arbeitnehmern beispielsweise den Vorteil, dass sie bei einer privaten Krankenversicherung finanzielle Unterstützung ihres Dienstherrn erhalten. Diese sogenannte Beihilfe wird anteilsmäßig bei entstehenden kosten gezahlt. Auch bei der Haftpflichtversicherung gibt es einige Unterschiede.

Haftpflicht

Referendare sind meist besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt. Eine entsprechende Absicherung lässt sich am besten mit einer sogenannten Diensthaftpflichtversicherung erreichen. Diese Form der Haftpflicht deckt neben selbst verschuldeten Schäden auch unberechtigte Schadensersatzansprüche von Dritten ab. Idealerweise schließt man eine Diensthaftpflichtversicherung in Kombination mit einer Privathaftpflicht Versicherung ab, um auch im privaten Bereich bestmöglich abgesichert zu sein.

Krankenversicherung

Beamte sind generell versicherungsfrei. Das bedeutet, das entweder eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung in Kombination mit Beihilfe gewählt werden kann. Dasselbe gilt für die Zeit des Referendariats, in der Referendare meist den Status des Beamten auf Widerruf genießen. Bei der Wahl der passenden Krankenversicherung sollte man einige Aspekte berücksichtigen.

Gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen alle Versicherten einen prozentualen Anteil ihres Einkommens zahlen. In der Regel sind das etwa 15 Prozent. Bei Angestellten und Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, Beamte oder Referendare hingegen müssen den vollen Beitragssatz zahlen. Der einzige Vorteil für den Verbleib (oder Eintritt) in die GKV ist, dass Familienmitglieder ohne Einkommen kostenlos mitversichert sind. Wer als Beamter einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz wählt, kann jederzeit in die GKV wechseln, umgekehrt ist dies nicht möglich.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung entfällt die kostenlose Mitgliedschaft von einkommenslosen Familienmitgliedern. Dafür übernimmt jedoch der jeweilige Dienstherr einen Teil der entstehenden Kosten, die Höhe dieser sogenannten Beihilfe richtet sich nach Familienstand und Kinderanzahl. Für Referendare bieten die meisten privaten Krankenversicherer Tarife zu Sonderkonditionen an, die monatlich zwischen 50 und 130 Euro liegen und somit deutlich unter den Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung bleiben. Weitere Informationen rund um die private Krankenversicherung für Referendare findet man auf dem Beamten-Infoportal unter beamten-infoportal.de im Netz.

Pauschal lässt sich nicht beantworten, welche Variante die bessere Wahl für Referendare darstellt. In den meisten Fällen dürfte wohl der finanzielle Aspekt überwiegen, welcher für die PKV spricht. Wer allerdings viele Kinder hat oder plant, der könnte unter Umständen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung günstiger wegkommen. Eine genaue Einzelfallbetrachtung ist in jedem Fall erforderlich um den Versicherungsschutz zu finden, der am besten zu den eigenen Verhältnissen passt. Neben den Kosten müssen selbstverständlich auch die Leistungen berücksichtigt werden.

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