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Höchste Waldbrandgefahrenstufe erreicht

10. Juli 2018 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste

 – Sperrung von Grillplätzen und gekennzeichneten Feuerstellen –

„Die letzten Niederschläge in der Rhein-Neckar-Region, die tatsächlich auf dem Waldboden ankamen, liegen bereits über vier Wochen zurück. Besonders in den trockenen Kiefernwäldern auf sandigen Böden zwischen Mannheim und Altlußheim besteht ein extrem hohes Waldbrandrisiko“, warnt Sebastian Eick, Leiter des Forstbezirks Rheintal-Bergstraße und des Forstamts Mannheim. Aber selbst den schattigen Buchenwäldern im Kraichgau sieht man die Trockenheit mittlerweile deutlich an.

Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes gibt aktuell für weite Teile der Region mindestens hohe Waldbrandgefahr an. Im Bereich der Unteren Lußhardt, dem Waldgebiet südlich der Gemeinden Reilingen und St. Leon-Rot, herrscht bereits höchste Waldbrandgefahr. Bei den andauernd sehr hohen Temperaturen, voll belaubten Bäumen und beständigem Wind führen die vorhergesagten Niederschläge vermutlich zu keiner längerfristigen Entspannung der Waldbrandgefahr.

„Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben“, so Sebastian Eick. Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen – ganz abgesehen von der unmittelbaren Gefahr für die Menschen!

Das Landeswaldgesetz gibt folgende Regeln für den Umgang mit Feuer vor: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot. Feuermachen ist nur an fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen des Grillplatzes gelöscht werden. Abhängig von der örtlichen Situation müssen mitunter auch Grillplätze vorübergehend geschlossen werden. Selbst außerhalb des Waldes sind mindestens 100 Meter Abstand zum Waldrand vorgeschrieben.

Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, so dass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren können.

Das Forstamt des Rhein-Neckar-Kreises und das der Stadt Mannheim appellieren an alle Waldbesucher, umsichtig zu sein und die Regeln zum Schutz des Waldes einzuhalten.

Text: Stadt Walldorf

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