Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 19. März 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 gleichbleibend

15. Januar 2018 | > Wiesloch, Das Neueste

 
 
 
Amtiche Bekanntmachung
über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018
Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes vom
07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) wird die Grundsteuer vorbehaltlich der Erteilung
anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide für 2018
hiermit in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2018 erhalten,
haben 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2017 zu entrichten. Für die
Steuerschuldner treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die
gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher
Grundsteuerbescheid für das Jahr 2018 zugegangen wäre. Auf den Hinweis in den
Grundsteuerbescheiden, dass für die Folgejahre die Grundsteuer in gleicher Höhe zu
entrichten ist, wird ebenfalls hingewiesen. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel des
Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Abweichend
hiervon wird bestimmt, dass Kleinbeträge wie folgt fällig werden:
am 15. August mit dem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt;
am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte des Jahresbetrages,
wenn diese 30,00 Euro nicht übersteigt;
am 1. Juli mit dem Jahresbetrag, wenn dies der Steuerpflichtige
gemäß § 28 Absatz 3 Grundsteuergesetz beantragt hat.
Die Hebesätze betragen derzeit für die Grundsteuer B390 % und die Grundsteuer A365%.
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die
Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der
Bekanntgabe zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch
ist bei der Stadtverwaltung Wiesloch, Fachbereich 2, Marktstr. 13, 69168 Wiesloch, einzulegen.
 
Wiesloch, den 11.01.2018
Dirk Elkemann, Oberbürgermeister
 

Das könnte Sie auch interessieren…

Großer Bücherflohmarkt in der StadtbibliothekGroßer Bücherflohmarkt in der Stadtbibliothek

Schnäppchenjäger aufgepasst Am Samstag den 21. März findet in der Zeit von 10 - 13 Uhr in der Stadtbibliothek  Wiesloch wieder ein großer Flohmarkt statt, bei dem aus dem Bestand ausgesonderte Bücher, Spiele, DVDs, Hörbücher usw. zu einem geringen Betrag verkauft...

Schadstoffmobil der AVR Kommunal ist in Wiesloch- Baiertal

Schadstoffmobil in Wiesloch-Baiertal am 7. April 2026 Das Schadstoffmobil der AVR Kommunal AöR macht am Dienstag, den 07. April 2026, in Wiesloch-Baiertal Station. Bürgerinnen und Bürger können zwischen 14:00 und 17:00 Uhr umweltgefährdende Haushaltsprodukte abgeben....

Zigarettenautomaten aufgebrochen – Polizei bittet um Hinweise

In der Nacht von Sonntag auf Montag haben bislang unbekannte Täter zwei Zigarettenautomaten aufgebrochen. Die Taten ereigneten sich nach Angaben der Polizei im Zeitraum zwischen 01:00 Uhr und 09:00 Uhr. Betroffen waren Standorte in der Bahnhofstraße sowie am Bahndamm...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv