Bleiben Sie informiert  /  Sonntag, 05. April 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Grobe Fahrlässigkeit: Wann zahlt die Versicherung?

24. Februar 2018 | Das Neueste, MLP

Ein Stoppschild überfahren, das Küchenfenster gekippt, die Kerze nicht ausgepustet: Unachtsamkeit kann kosten – trotz Versicherungsschutz. Was Versicherte zu grober Fahrlässigkeit wissen sollten. 

Ab und zu müssen sich Versicherte leider mit juristischen Feinheiten auseinandersetzen. Eine davon ist die sogenannte grobe Fahrlässigkeit. Hintergrund: Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden springt die Versicherung immer ein, bei vorsätzlich herbeigeführten nie. Die grobe Fahrlässigkeit liegt irgendwo in der Mitte. Daher kommt es immer auf die Klauseln der jeweilige Police und den konkreten Einzelfall an, wie viel die Versicherung dann zahlt. Drei wichtige Fragen:

Was ist grobe Fahrlässigkeit eigentlich?

Grobe Fahrlässigkeit liegt laut offizieller Definition vor, wenn die notwendige Sorgfaltspflicht beim Herbeiführen eines Versicherungsfalls in hohem Maße missachtet wurde. Übersetzt bedeutet das so viel wie: Man hat nicht nur aus Versehen gehandelt, sondern sich trotz Kenntnis eines bestehenden Risikos sehr unüberlegt verhalten. Eine besonders große Rolle spielt das Thema bei der Hausrat- und der (Kfz-)Haftpflichtversicherung. Grobe Fahrlässigkeit liegt hier zum Beispiel vor, wenn:

  • ein Einbrecher in die Wohnung eindringen konnte, weil ein gut zugängliches Fenster „auf Kipp“ stand,
  • die Wasserleitung geplatzt ist, weil das Haus im Winter leer stand und der Bewohner die Leitungen nicht vor dem Einfrieren geschützt hat,
  •  eine vor Verlassen des Hauses nicht gelöschte Kerze oder auf dem Herd vergessene Pfanne mit Öl einen Brand verursacht hat,
  • es zu einem Unfall kam, weil der Autofahrer sich während der Fahrt kurz um das weinende Baby auf dem Rücksitz gekümmert oder eine Nachricht auf dem Handy gecheckt hat.

Und die Folgen?

Schäden, die der Versicherte grob fahrlässig verursacht, können je nach Vertragsklauseln dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt oder ihre Leistung kürzt (sogenannte Quotelung). Wie viel die Gesellschaft auszahlt, hängt im Fall einer Leistungskürzung von der jeweiligen Schwere des Verschuldens des Versicherten ab. Oft kommt es genau darüber zum Streit zwischen den Parteien, da die Rechtsprechung keine konkreten Zahlen für die Quotelung vorsieht. Die Höhe der Kürzung liegt hier im Ermessen des Versicherers – und wird oft auf gerichtlichem Weg überprüft.

Wie kann man diese Unsicherheit vermeiden?

Gute Policen verzichten in ihren Klauseln auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Mit anderen Worten: Sie regulieren auch grob fahrlässig herbeigeführte Schäden anstandslos und in vollem Umfang. „Der Versicherte hat mit solchen Verträgen mehr Rechtssicherheit – langwierige Auseinandersetzungen kann er sich ersparen“, erklärt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP. „Zudem lohnt es sich, ältere Verträge zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Denn dort ist die Leistung bei grober Fahrlässigkeit oft nicht vollumfänglich mitversichert.“

Das könnte Sie auch interessieren…

Kollision von drei Pkw

Am gestrigen Nachmittag gegen 13:45 Uhr kam es auf der Autobahn A5 in Fahrtrichtung Heidelberg auf Höhe Sankt Leon-Rot zu einem Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen. Ein 36-jähriger Fahrer eines Renault Masters wechselte vom mittleren auf den rechten...

„Auf dem Weg in die richtige Richtung“ – Umweltförderprogramme der Stadt Walldorf

Photovoltaikanlagen zieren immer mehr Dächer der Walldorfer Wohngebäude – inzwischen ist es jedes Zweite.   Photovoltaikanlagen decken 80 Prozent des privaten Strombedarfs Die Stadt Walldorf hat im Jahr 2025 über ihre Umweltförderprogramme rund 2,2 Millionen Euro...

Walldorf: Naturnahe Flächen werden wiederbelebt

  Mehr Artenvielfalt für die Stadt Im März haben Mitarbeiter des städtischen Bauhofs gemeinsam mit dem Fachdienst Tiefbau und Öffentlicher Raum zwei naturnahe Flächen im Stadtgebiet umfassend aufgewertet. Ziel der Maßnahmen ist es, die ökologische Qualität der...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv