Bleiben Sie informiert  /  Montag, 18. August 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Wiesloch: Fahrbahnverengungen im Visier

11. Februar 2014 | > Wiesloch, Allgemeines, Blaulicht, Das Neueste, Feuerwehr Wiesloch, Gemeindevollzugsdienst, Photo Gallery

Wiesloch: Feuerwehr und Gemeindevollzugsdienst nahmen Fahrbahnverengungen ins Visier

Kritische Engstellen wurden gemeinsam angefahren.

(smf) Wenn es im Ernstfall schnell gehen muss, werden Fahrbahnverengungen durch 1Falschparker zum großen Problem für Feuerwehr und Rettungsdienst. Nicht selten stehen die Fahrer von großen Löschfahrzeugen dann vor dem Problem, umständlich rangieren zu müssen, um Engstellen überhaupt passieren zu können. Auch anderen Hilfsorganisationen ergeht es ähnlich. Für das (Über)-Leben von Verletzten oder Eingeschlossenen bedeutet dies, dass wertvolle Sekunden verloren gehen können.

Am vergangenen Mittwoch fuhren Feuerwehr und Gemeindevollzugsdienst deshalb in einer gemeinsamen Aktion solche Problemstellen im Stadtgebiet an. An manchen dieser Stellen kam es in der Vergangenheit schon tatsächlich zu ärgerlichen Verzögerungen.

Fazit der aktuellen Überprüfung: Es war zwar etwas besser als in der Vergangenheit, dennoch war das Durchkommen an manchen Stellen sehr schwierig.

In diesem Zusammenhang weist die Straßenverkehrsbehörde darauf hin, dass nach § 12 der Straßenverkehrsordnung das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen nicht zulässig ist, eine Durchfahrtsbreite von 3,05 m muss gewährleistet sein ein Abstand von 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen einzuhalten ist das Halten vor und in Feuerwehreinfahrten nicht zulässig ist das Halten 5 m vor und hinter Fußgängerüberwegen nicht zulässig ist das Parken vor Grundstückszufahrten und gegenüber schmalen Fahrbahnen (Fahrbahnbreite von bis zu 3 m) nicht zulässig ist das Halten an unübersichtlichen Stellen z. B. an Gefällstrecken, hinter Straßenkuppen, bei Fahrbahnverschwenkungen, engen Kurven und Baustellen nicht zulässig ist. Das Halten und Parken vor und in einer Feuerwehreinfahrt ist bußgeldbewährt und kann mit bis zu einem Punkt geahndet werden. Das gilt ebenso, wenn an engen und unübersichtlichen Stellen oder an schmalen Kurven geparkt oder gehalten wird und das Rettungsfahrzeug dadurch behindert wird.

Quelle: Freiwillige Feuerwehr Wiesloch

Bilder: Feuerwehr Wiesloch

Das könnte Sie auch interessieren…

Sperrmüll wird kostenlos abgeholt

  Die Stadt Walldorf informiert: Der Bauhof der Stadt Walldorf macht aus aktuellem Anlass auf Sperrmüllablagerungen im Stadtgebiet aufmerksam. Das Foto, aufgenommen in dieser Woche an der Ecke Untere Grabenstraße/Gartenstraße, zeigt dafür ein Negativbeispiel....

Hockenheim: E-Bike-Fahrer bei Zusammenstoß verletzt

Bei einem Verkehrsunfall am Sonntagabend in Hockenheim wurde ein 36-jähriger E-Bike-Fahrer leicht verletzt Ein 40-jähriger Mann war gegen 21.30 Uhr mit seinem VW auf der Dritten Industriestraße in Richtung Talhausstraße unterwegs. An der Einmündung zur Talhausstraße...

Wiesloch: Rollstuhlfahrerin bei Unfall verletzt

Am Samstag gegen 15:20 Uhr ereignete sich in der Bahnhofstraße ein Verkehrsunfall zwischen einer Autofahrerin und einer Rollstuhlfahrerin. Ersten Ermittlungen zufolge fuhr eine 83-jährige Fahrerin eines Toyota die Bahnhofstraße in Richtung Bahnhof, als eine 64-jährige...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archive