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Frühjahrstrockenheit sorgt für Waldbrandgefahr

29. April 2025 | Blaulicht, Leitartikel

Waldbrandstufe 4 bereits im April – Feuerstellen geschlossen, Vorsichtsmaßnahmen dringend erforderlich

Die anhaltende Frühjahrstrockenheit führt aktuell zu einer stark erhöhten Waldbrandgefahr im Rhein-Neckar-Kreis. Das Kreisforstamt warnt eindringlich vor unbedachtem Verhalten in der Natur. Bereits jetzt gilt im Rheintal die Waldbrandstufe 4 von 5, was eine hohe Gefährdungslage bedeutet – und das so früh im Jahr wie selten zuvor.

„Solche Bedingungen im April sind außergewöhnlich“, erklärt Forstbezirksleiter Philipp Schweigler. Auch in den kommenden Tagen ist mit keiner Entspannung der Lage zu rechnen. Die aktuelle Gefahrenlage lässt sich jederzeit auf der Webseite des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de) abrufen.

Feuer- und Grillstellen gesperrt

Zum Schutz von Mensch, Tier und Natur hat das Kreisforstamt alle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern der Rheinebene bis auf Weiteres geschlossen. Betroffen sind die Gemarkungen folgender Kommunen:

Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Schwetzingen, St. Leon-Rot und Walldorf.

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung einsehbar.

Diese Regeln gelten zum Schutz unserer Wälder

Zwischen dem 1. März und 31. Oktober gelten in allen Wäldern besondere Brandschutzmaßnahmen:

  • Rauchverbot im Wald – jeder Funke kann gefährlich sein.

  • Keine offenen Feuer – auch kein Grillen oder Lagerfeuer.

  • Rettungswege freihalten – Feuerwehrzufahrten dürfen nicht blockiert werden.

  • Nur auf ausgewiesenen Parkplätzen parken – heiße Auspuffanlagen können trockenes Gras entzünden.

Verantwortung liegt bei uns allen

Wälder sind sensible Lebensräume für viele Tiere und Pflanzen. Ein einzelner unachtsamer Moment kann weitreichende Schäden verursachen. Das Kreisforstamt bittet daher alle Waldbesucherinnen und -besucher, umsichtig und verantwortungsvoll zu handeln.

Wichtig: Wer die Sperrung oder das Rauchverbot missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden kann. Sollte jemand ein Feuer entdecken, ist umgehend die Feuerwehr oder Rettungsleitstelle unter 112 zu benachrichtigen.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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