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Fahrräder vor Diebstahl schützen

28. Mai 2017 | Das Neueste, Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises

Mögliche Schäden begrenzen

In Sekundenschnelle: Durchschnittlich fast 1.000 Mal am Tag schlagen Fahrraddiebe zu. Fünf Tipps zur Vorbeugung – und welche Versicherung sich eignet. Citybike, Hollandrad, Mountainbike, Rennrad – die Deutschen besitzen rund 72 Millionen Fahrräder.

In Ausstattung und Material werden sie immer hochwertiger. Das zieht auch Fahrraddiebe an. Die aktuelle Kriminalstatistik vermeldet rund 340.000 Raddiebstähle pro Jahr. Die Dunkelziffer dürfte noch weit höher liegen. Wer sich richtig schützen möchte, muss wichtige Sicherheitsregeln beachten – und sollte über eine passende Versicherung nachdenken.

Diese kann zumindest den finanziellen Schaden in Grenzen halten. „Generell lässt sich das Rad gut im Rahmen einer Hausratversicherung absichern. Eine spezielle Fahrradversicherung lohnt sich dagegen eher bei sehr hochwertigen und teuren Rädern“, sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen beim Finanzdienstleister MLP.

Stichwort: Hausratversicherung. Hier gibt es zwei Möglichkeiten zur Absicherung. Alternative 1: Man legt für das Rad einen prozentualen Anteil an der Gesamtversicherungssumme fest. Alternative 2: Man vereinbart eine bestimmte Summe, die maximal im Schadensfall fließt.

Fünf Tipps für mehr Sicherheit:

  • Das Fahrrad immer an Laternen, Pollern oder Fahrradständern fest anschließen beziehungsweise anketten; in Produkttests schneiden Bügelschlösser regelmäßig am besten ab.
  • Kaufbeleg und sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer eines versicherten Rades für den Fall der Fälle gut aufbewahren. Das beschleunigt die Entschädigung. Gleiches gilt für Fahrradzubehör; dafür kommen viele Versicherer auch auf, wenn es zum Zeitpunkt des Diebstahls am Fahrrad montiert war.
  • Sofort nach Feststellen des Diebstahls Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Versicherungen zahlen, wenn sie eine Kopie der Anzeige erhalten haben.
  • Den Schaden zudem direkt bei der Versicherung melden. Die Unternehmen bieten dazu in der Regel Online-Formulare auf ihrer Homepage oder eigene Schaden-Apps an.
  • In den Versicherungsbedingungen auf die sogenannte Nachtzeitklausel achten. Sie schließt den Versicherungsschutz für ein per Schloss gesichertes Fahrrad zwischen 22 und sechs Uhr im Regelfall aus.

 

„Wer sein Rad nachts in der Garage oder dem Keller unterstellt, kann vergleichsweise gut mit dieser Klausel leben. Wer jedoch nur einen Stellplatz vor dem Haus hat, sollte eine Variante wählen, die auf die Klausel verzichtet“, rät Schwarz.

 

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

 

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