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Erntehelfer dürfen nicht zu „Feldarbeitern 2. Klasse“ werden

24. Juli 2025 | Berufsleben, Das Neueste, Gesellschaft

Foto: IG BAU

IG BAU fordert faire Bedingungen für Saisonkräfte

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Nordbaden ruft Landwirte im Rhein-Neckar-Kreis dazu auf, Erntehelfern faire Löhne und ordentliche Unterkünfte zu bieten. Saisonkräfte, die für die Obst- und Gemüseernte eingesetzt werden, hätten Anspruch auf angemessene Arbeitsbedingungen – sowohl bei der Bezahlung als auch bei der Unterbringung.

Mindestlohn ist Pflicht – keine Ausnahmen für die Landwirtschaft

„Ob Spargel, Erdbeeren, Gurken oder Kirschen – die Ernte ist körperlich harte Arbeit und muss angemessen vergütet werden“, so Wolfgang Kreis, Bezirksvorsitzender der IG BAU Nordbaden. Saisonarbeiter hätten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro pro Stunde verdient. Dieser sei verbindlich – auch für landwirtschaftliche Betriebe. Die Forderung des Deutschen Bauernverbandes, für Saisonkräfte nur 80 Prozent des Mindestlohns zu zahlen, sei inzwischen vom Tisch. Das Bundesagrarministerium habe klargestellt, dass es keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben werde.

Kritik an Wohnsituation und Abzügen vom Lohn

Viele Saisonkräfte kommen aus Ländern wie Rumänien, Bulgarien, Polen, Kroatien oder zunehmend auch aus Zentralasien. Sie bleiben meist mehrere Monate im Land und wohnen in Unterkünften, die laut IG BAU häufig in schlechtem Zustand seien. Trotzdem würden hohe Mieten verlangt, auch Verpflegung, Transport- und Vermittlungskosten würden vom Lohn abgezogen. „Am Ende bleibt oft nur wenig übrig“, so Kreis. Die IG BAU warnt vor Ausbeutung und stellt klar: Erntehelfer aus dem Ausland sind keine Arbeitskräfte zweiter Klasse.

Löhne unter Druck? IG BAU warnt vor Fachkräftemangel

Schon jetzt sei es für viele Betriebe schwer, Arbeitskräfte zu finden – insbesondere für saisonale Arbeiten. Lohndumping würde diesen Mangel nur verschärfen. „Es gibt keinen Grund, bei der Bezahlung zu sparen“, so Kreis. Landwirte würden aktuell von politischen Entlastungen profitieren: Eine geplante Senkung der Stromsteuer und ab 2026 die Rückvergütung des Agrar-Diesels in Höhe von 21,4 Cent pro Liter.

Blick ins Ausland: Niederlande zahlen deutlich mehr

Als Beispiel nennt Kreis die Niederlande, wo der Mindestlohn in der Landwirtschaft bereits bei 14,40 Euro pro Stunde liegt – 1,58 Euro über dem aktuellen deutschen Niveau. Dennoch würden niederländische Bauern weiterhin erfolgreich den deutschen Markt mit Obst und Gemüse beliefern. In Deutschland steigt der Mindestlohn im kommenden Jahr auf 13,90 Euro pro Stunde – und bleibt damit weiterhin unter dem niederländischen Niveau.

Hilfe für betroffene Saisonkräfte

Wer im Rhein-Neckar-Kreis auf Saisonarbeitskräfte trifft, die Unterstützung benötigen, kann sich an das DGB-Beratungsnetzwerk Faire Mobilität wenden. Kontakt ist möglich per E-Mail an kontakt@faire-mobilitaet.de oder telefonisch unter 030-219 65 37 21. Die Website www.faire-mobilitaet.de bietet Informationen in mehreren Sprachen.

Über 300 Erntehelfer im Juli 2024 im Einsatz

Die IG BAU Nordbaden nennt konkrete Zahlen: Im Juli 2024 waren laut Arbeitsagentur rund 340 kurzfristig Beschäftigte als Saisonkräfte in der Landwirtschaft im Rhein-Neckar-Kreis tätig.

Text und Foto: IG Bau / Pressemitteilung

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