Fördermittel wurden bei der unterjährigen Programmentscheidung 2025 bewilligt
20,3 Millionen Euro fließen ins Ländle – und über 400.000 Euro auch in den Rhein-Neckar-Kreis. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat seine unterjährige Programmentscheidung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) bekanntgegeben.
„Mit dem ELR setzen wir mit 20,3 Millionen Euro auch unterjährig wichtige Impulse zur Strukturentwicklung in ländlichen Gemeinden“, sagt Minister Peter Hauk MdL. Das Programm ist das zentrale Förderinstrument der Landesregierung zur Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum. Es unterstützt diese Kommunen, um zeitgemäßes Leben, Arbeiten und Wohnen in den Ortskernen zu ermöglichen. In diesem Jahr werden 242 Projekte mit einem Zuschussvolumen von insgesamt 20,3 Millionen Euro in das ELR-Programm aufgenommen, um planerisch gut vorbereitete Projektvorhaben rasch umzusetzen. Fünf dieser Projekte liegen im Rhein-Neckar-Kreis, genauer gesagt in Eberbach, Eschelbronn, Neckargemünd und Sinsheim (zwei Projekte). Dabei steht der Schwerpunkt Wohnen im Fokus; unterstützt werden etwa Abrissarbeiten, eine Modernisierung oder der Umbau eines Scheunengebäudes. „Alle Bauherren, ob aus dem privaten, kommunalen und im gewerblichen Bereich, können mit der Umsetzung ihrer Projekte direkt im Anschluss an diese Programmentscheidung beginnen“, betont Minister Hauk.
CO2-speichernde Bauweisen bevorzugt
Mehr als die Hälfte der aufgenommenen Projekte (rund 51 Prozent) erhalten den Förderaufschlag für CO2-speichernde Bauweisen. „Holz als ökologisch sinnvoller und wertvoller Baustoff wird von vielen Investoren innovativ eingesetzt. Der aktuell immer deutlicher werdende Bedarf einer regionalbasierten, klimafreundlichen Wirtschaftsweise setzen viele Projektträger vorbildlich um“, so Minister Hauk. „Die Vielzahl der über die Jahre durch das ELR angestoßene Maßnahmen tragen in der Gesamtheit zur nachhaltigen Strukturverbesserung des Landes bei. Dazu zählen kommunale Maßnahmen, aber auch private oder gewerbliche Projekte. Zentral für viele Gemeinden ist die Bewahrung und Verbesserung der vorhandenen Bausubstanz und damit auch die Aufwertung der Ortsmitten. Dieser nachhaltige Ansatz ist ein Beitrag zur Bewahrung der Heimat im Ländlichen Raum und zugleich wichtig, um Ressourcen und Freiflächen zu schonen“, betonte der Minister.
Bewerbungsfrist für ELR-Jahresprogramm 2026 bis Mitte September 2025
Die Bewerbungsfrist für Aufnahmeanträge zum nächsten ELR-Jahresprogramm 2026 läuft in vielen Gemeinden noch bis Mitte September 2025. Über die Vergabe der Fördermittel wird dann im Frühjahr 2026 entschieden. Weitere Auskunft erteilt gerne die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises (Kontakt: [email protected]).
Hintergrund:
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat vier Förderschwerpunkte: Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Gefördert werden sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort). Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2026 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2025 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis