Start der Bodenschutzmaßnahme am 1. Juli
Ab dem 1. Juli 2025 beginnt im Rhein-Neckar-Kreis eine großflächige Bodenschutzkalkung in den Wäldern bei Dossenheim, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach und Schönau. Das Kreisforstamt teilt mit, dass dabei fein gemahlenes Dolomitgestein per Helikopter auf die betroffenen Waldflächen verteilt wird. Der Kalk enthält Kalzium und Magnesium und stammt aus einem Steinbruch bei Empfingen. Geplant ist eine Ausbringung von 3,21 Tonnen pro Hektar – das entspricht 321 Gramm pro Quadratmeter. Zwei Helikopter werden gleichzeitig eingesetzt, um die über 1.000 Hektar große Fläche zu bearbeiten. Bei stabiler Wetterlage soll die Aktion in vier Wochen abgeschlossen sein.
Hintergrund: Versauerung durch Luftschadstoffe
Försterin Ulrike Riedl vom Kreisforstamt erklärt die Maßnahme mit der anhaltenden Belastung der Waldböden durch industrielle Luftschadstoffe. Diese hätten über Jahrzehnte zur Auswaschung wichtiger Nährstoffe geführt und das Bodenmilieu versauert. Ziel der Kalkung ist es, diese Entwicklung zu stoppen und die Bodenfruchtbarkeit wiederherzustellen. Laut bundesweiter Bodenzustandserhebung kann eine gezielte Kalkung die Vitalität der Bäume verbessern und ihre Widerstandskraft, insbesondere gegenüber Trockenheit, erhöhen. Gesunde Böden sind zudem wichtig für das ökologische Gleichgewicht und die Trinkwasserqualität im Rhein-Neckar-Kreis.
Waldsperrungen zur Sicherheit
Während der Maßnahme kommt es aus Sicherheitsgründen zu zeitweiligen Waldsperrungen. Besonders im Bereich des stark besuchten „Weißen Steins“ und des „Langen Kirschbaums“ werden Waldbesucher gebeten, die Sperrhinweise zu beachten und geplante Aufenthalte zu verschieben. Eine gesundheitliche Gefährdung durch das Kalkmaterial besteht nicht, es kann jedoch zu erhöhter Staubentwicklung kommen.
Umfangreiche Vorplanung
Der Maßnahme ging eine fast zweijährige Planung voraus. Grundlage bildet ein bodenkundliches Gutachten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) Freiburg. Nur Böden mit nachgewiesener starker Versauerung (pH-Wert unter 4,2 und Basensättigung unter 15 Prozent) werden gekalkt. Ökologische Belange werden berücksichtigt: Flächen mit kalkungssensiblen Arten oder natürlicher Bodenversauerung bleiben ausgenommen. Die Planung und Überwachung erfolgt durch die Untere Forstbehörde in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Wasserschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
EU-Fördermittel für Waldbesitzende
Die Bodenschutzkalkung kostet knapp 500.000 Euro netto. Finanziert wird die Maßnahme weitgehend durch die Europäische Union. Waldbesitzende mit Flächen unter 30 Hektar erhalten eine Förderung von 100 Prozent der Nettokosten, bei größeren Flächen beträgt die Förderung 90 Prozent.
Weitere Informationen zur Maßnahme sind online verfügbar unter: https://www.fva-bw.de/top-meta-navigation/fachabteilungen/boden-umwelt/ernaehrung-und-stoffhaushalt-von-waeldern/regenerationsorientierte-bodenschutzkalkung
Text : Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Foto: LFV, M. Sihorsch