Bleiben Sie informiert  /  Montag, 17. August 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Blauzungenkrankheit bei Schafen und Rindern im Rhein-Neckar-Kreis festgestellt

22. August 2024 | Leitartikel, Natur & Umwelt, ~ Umgebung

Nachdem am 8. August die Blauzungenkrankheit bei Schafen im Rems-Murr-Kreis ausgebrochen ist, wurde die Tierseuche nun auch in mehreren Tierbeständen im Rhein-Neckar-Kreis amtlich festgestellt.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat deshalb in den betroffenen Betrieben entsprechende Quarantäne- und veterinärmedizinische Maßnahmen angeordnet.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die hauptsächlich Schafe und Rinder betrifft, aber auch Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann. Sie wird durch das Blauzungenvirus (BTV) verursacht und über Mücken der Gattung Culicoides übertragen. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.

Bereits mit dem ersten Ausbruch in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das gesamte Land zum BTV-Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt. Das Restriktionsgebiet ist mindestens zwei Jahre über den letzten Ausbruch hinaus aufrechtzuerhalten. Innerhalb dieses zweijährigen Zeitraums muss anhand von Monitoring-Untersuchungen nachgewiesen werden, dass kein BTV-Virus zirkuliert. Erst danach kann Baden-Württemberg wieder den Antrag auf BTV-Freiheit bei der EU stellen.

Viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe sind dringend aufgerufen, empfängliche Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb von Baden-Württemberg und auch in andere nicht BTV-freie Gebiete ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich ist, sofern die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist. Der Transport muss allerdings 48 Stunden vorher beim Schlachtbetrieb angemeldet werden und von einer Tierhaltererklärung begleitet sein.

Weitere Informationen und entsprechende Formulare stehen unter www.rhein-neckar-kreis.de/blauzungenkrankheit bereit.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar

Das könnte Sie auch interessieren…

Ein bezauberndes Happy End

Aus einer Suche nach einem Hospizplatz wird ein bezauberndes Happy End Ursprünglich sollte an dieser Stelle ein für das Tom-Tatze-Tierheim ungewöhnlicher Aufruf erscheinen. Ein uralter Kater war in einen Lichtschacht gefallen und aufmerksame Passanten befreiten ihn...

Ferienspaß mit den Wild Bees – 85 Kinder in Bewegung gebracht

  Zum Auftakt des Ferienprogramms der Gemeinde Sandhausen verwandelte sich am Donnerstag, den 30. Juli, die Hardtwaldhalle in Sandhausen in einen Treffpunkt für jede Menge Sport, Spaß und gute Laune. Insgesamt 45 Kinder waren mit dabei und freuten sich auf einen...

Investitionen in die Zukunft bei der InnoWerft

Innowerft-Geschäftsführer Dr. Thomas Lindner (re.) und Prokuristin Inga-Marit Nölle stellten im Gemeinderat den Jahresabschluss vor. Das Bild zeigt sie bei der Feier zum 15. Geburtstag der Innowerft gemeinsam mit Bürgermeister Matthias Renschler (2.v.re.) und...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv