Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 21. April 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Blauzungenkrankheit bei Schafen und Rindern im Rhein-Neckar-Kreis festgestellt

22. August 2024 | Leitartikel, Natur & Umwelt, ~ Umgebung

Nachdem am 8. August die Blauzungenkrankheit bei Schafen im Rems-Murr-Kreis ausgebrochen ist, wurde die Tierseuche nun auch in mehreren Tierbeständen im Rhein-Neckar-Kreis amtlich festgestellt.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat deshalb in den betroffenen Betrieben entsprechende Quarantäne- und veterinärmedizinische Maßnahmen angeordnet.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die hauptsächlich Schafe und Rinder betrifft, aber auch Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann. Sie wird durch das Blauzungenvirus (BTV) verursacht und über Mücken der Gattung Culicoides übertragen. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.

Bereits mit dem ersten Ausbruch in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das gesamte Land zum BTV-Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt. Das Restriktionsgebiet ist mindestens zwei Jahre über den letzten Ausbruch hinaus aufrechtzuerhalten. Innerhalb dieses zweijährigen Zeitraums muss anhand von Monitoring-Untersuchungen nachgewiesen werden, dass kein BTV-Virus zirkuliert. Erst danach kann Baden-Württemberg wieder den Antrag auf BTV-Freiheit bei der EU stellen.

Viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe sind dringend aufgerufen, empfängliche Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb von Baden-Württemberg und auch in andere nicht BTV-freie Gebiete ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich ist, sofern die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist. Der Transport muss allerdings 48 Stunden vorher beim Schlachtbetrieb angemeldet werden und von einer Tierhaltererklärung begleitet sein.

Weitere Informationen und entsprechende Formulare stehen unter www.rhein-neckar-kreis.de/blauzungenkrankheit bereit.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar

Das könnte Sie auch interessieren…

Von Beginn an wach sein!

Von Beginn an wach sein gegen FSV Mainz 05 II Mit dem Heimsieg im Rücken reist der SV Sandhausen in die rheinlandpfälzische Landeshauptstadt. Am Dienstagabend, dem 21. April, treffen die Schwarz-Weißen um 19 Uhr auf die Zweitvertretung des Bundesligisten 1. FSV Mainz...

40. Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe

40. Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe: Finissage im Palatin Wiesloch Am 26. April 1986 ereignete sich im Atomkraftwerk Tschernobyl der schwerste Unfall in der zivilen Nutzung der Atomenergie. Große Mengen radioaktiven Materials gelangten damals in die Umwelt und...

Walldorf nimmt Punkt aus Trier mit

Walldorf nimmt Punkt mit aus Trier mit Der FC-Astoria Walldorf hat am 29. Spieltag der Regionalliga Südwest ein torloses Unentschieden beim SV Eintracht Trier erreicht. Im Trierer Moselstadion trennten sich beide Teams vor 2.535 Zuschauern mit 0:0. Cheftrainer Andreas...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv