Bleiben Sie informiert  /  Montag, 03. November 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Bebauungsplan Nördlich Zeisigweg bis 27. Juni

18. Juni 2014 | Das Neueste, Frauenweiler

zeisigweg-3Bebauungsplan Nördlich Zeisigweg

Vom 28. Mai bis zum 27. Juni 2014 kann der Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich Zeisigweg“ in Frauenweiler eingesehen werden, zudem können Anregungen zur Planungen abgegeben werden.

Amtliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Stadt Wiesloch hat beschlossen, den Bebauungsplan „Nördlich Zeisigweg“ in Wiesloch-Frauenweiler aufzustellen sowie für den Geltungsbereich des Bebauungsplans örtliche Bauvorschriften zu erlassen. Durch den Bebau­ungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Fläche als „allgemeines Wohngebiet“ bzw. als „Sondergebiet Seniorenwohnen“ geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den fol­genden Flurstücknummern: 9972 (teilweise), 9972/78 und 9972/95.

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung liegt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 28. Mai 2014 bis einschließlich 27. Juni 2014 bei der Stadtverwaltung Wiesloch, Fachgruppe 5.11, Marktstraße 13, 68168 Wiesloch, Zimmer 406, während der Dienststunden, vormittags: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags: Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Während dieser Frist wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anregungen zur Planung können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift der Stadtverwaltung vorgetragen werden. Nach § 3 Absatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wiesloch, den 21. Mai 2014 gez. Franz Schaidhammer, Oberbürgermeister

Stadt Wiesloch

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Walldorf: Bauhof verkauft Holzpellets

  Die Stadt Walldorf informiert: Der städtische Bauhof hat in einer nachhaltigen Aktion aus Sägespanen auch in diesem Jahr wieder Holzpellets hergestellt. Die Pellet-Presslinge haben einen Durchmesser von rund 70 Millimetern und variieren in der Höhe zwischen 50...

Vier Leichtverletzte bei Verkehrsunfall auf der B39 bei Rauenberg

Verkehrsunfall bei Rauenberg Rauenberg: Am Samstagnachmittag kam es auf der B39 bei Rauenberg zu einem Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen. Gegen 16.45 Uhr wollte ein 78-jähriger Fahrer eines Opel Zafira aus Richtung der Anschlussstelle Rauenberg...

Benefizkonzert für die verstorbene Sängerin Renée Walker in der Astoria-Halle

  „Ich habe sie gespürt“, sagt Ralph Delgado. Seine im April verstorbene Ehefrau, die Sängerin Renée Walker, ist beim Benefizkonzert in der Walldorfer Astoria-Halle allgegenwärtig. Die Eheringe hängen an Delgados Saxofon, er selbst trägt eines ihrer T-Shirts, wie...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv