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Auslandreise – welche Versicherungen gehören ins Gepäck?

3. September 2016 | Verbraucherinformationen

Die Deutschen gelten generell als überversichert – das macht auch vor dem Urlaub nicht halt. Viele Reisende schließen unnötige Versicherungen ab, die noch den unwahrscheinlichsten Krisenfall absichern sollen. Notwendig sind jedoch nur diese drei Policen.

Auslandskrankenversicherung

Der Magen revoltiert ob des ungewohnten Essens, im Wasser tritt man auf einen Seeigel, beim Mountainbiken passiert ein folgenschwerer Sturz: Sofern dies in einem Land passiert, mit dem Deutschland ein Sozialabkommen abgeschlossen hat, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKKV) die medizinisch notwendigen Behandlungskosten – das gilt für alle Staaten, die zum Schengen-Raum gehören. Für alle anderen Länder ist eine private Reisekrankenversicherung notwendig, ansonsten zahlt der Reisende sämtliche Behandlungskosten aus eigener Tasche.

Doch selbst in dem Fall, dass die GKV die Behandlung bezahlt, kann eine private Versicherung sinnvoll sein. Denn die Regelsätze der GKV orientieren sich immer an den Standards im Urlaubsland – die vielerorts deutlich niedriger sind als in Deutschland. Wer die gleiche Behandlungsqualität wie zu Hause möchte, muss die Differenz selbst bezahlen. Das Gleiche gilt, wenn etwa aufgrund eines Unfalls ein Rücktransport nach Deutschland notwendig wird – die Kosten dafür trägt die GKV prinzipiell nicht. Eine private Reisekrankenversicherung übernimmt hingegen weltweit alle medizinisch notwendigen Behandlungskosten (besondere Regeln gelten mitunter für die USA und Kanada), inklusive eines erforderlichen Rücktransports.

Eine private Reisekrankenversicherung ist daher bei Aufenthalten im außereuropäischen Ausland auf jeden Fall sinnvoll – in Regionen mit extremen klimatischen Bedingungen, höherer Infektionsgefahr und anderen Gefahrenquellen ist sie geradezu ein Muss. Je entfernter das Reiseland ist, desto teurer wird im schlimmsten Fall ein notwendiger Rücktransport. Auslandsreiseversicherungen sind relativ günstig, für Vielreisende kann sich eine Jahresversicherung lohnen, die ab circa 60 Euro erhältlich ist. Die anfangs genannten Beispiele weisen allerdings auf eine Einschränkung hin: Die Krankenversicherung zahlt bei Unfällen und akuten Erkrankungen, nicht jedoch die geplante (Weiter)Behandlung bereits bestehender Erkrankungen.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist neben der Krankenversicherung die wichtigste Absicherung überhaupt. Generell sollte jeder eine entsprechende Police besitzen, für Kfz-Halter ist sie ohnehin verpflichtend. Sie übernimmt die Kosten für Schäden, die man Dritten schuldlos beziehungsweise fahrlässig verursacht hat. Die Experten von CosmosDirekt empfehlen beispielsweise, auf die Aktualität der Versicherung und eine möglichst hohe Deckungssumme zu achten, denn gerade bei Personenschäden können die Folgekosten schnell in die Millionen gehen. Für Auslandreisen ist eine zusätzliche Haftpflicht-Police nicht notwendig – der Versicherungsanbieter in Deutschland übernimmt Schäden weltweit, in der Regel bis zu einem Jahr Aufenthalt im Ausland.

Wer allerdings nach einer Party ins Auto steigt und angetrunken einen Unfall verursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Denn bei grober Fahrlässigkeit oder gar Straftaten – viele Länder verfolgen bezüglich Alkohol am Steuer eine strikte Null-Prozent-Politik – haftet die Versicherungsgesellschaft nicht.

Hält man sich häufig oder längerfristig im Ausland auf, ist eine sogenannte Forderungsausfalldeckung sinnvoll, die mittlerweile viele Versicherer in ihre Policen aufgenommen haben – nicht in allen Ländern sind Versicherungen derart populär und verbreitet wie hierzulande. Auf der Landstraße verursacht ein anderer Autofahrer einen Auffahrunfall, oder die netten Urlaubsbekannten beschädigen versehentlich die teure Kameraausrüstung? Immerhin weiß man in solchen Situationen, dass man im Recht ist – nur nutzt das nicht viel, wenn der Schadensverursacher keine Haftpflichtversicherung besitzt. In solch einem Fall springt eine Forderungsausfalldeckung ein. Sie übernimmt die Kosten für Schäden, die jemand anders verursacht, aber nicht erstatten kann.

Reiserücktrittsversicherung

Wenig ist enttäuschender, als wenn die akribisch geplante Reise durchs peruanische Hochland in weite Ferne rückt, weil man mit einer Grippe im Bett liegt. Die Vorfreude ist dahin, Flugtickets und Hotelbuchung verfallen, das bereits bezahlte Geld ist weg– so zumindest das Schreckensszenario, das einige Reiserücktrittsversicherungen malen. Sie nutzen mehr oder weniger das Reisefieber ihrer Kunden aus: Buchungsportale setzen den Link zur Police quasi direkt neben die Hotelbeschreibung, Fluglinien locken direkt auf dem Flughafen mit Ad-hoc-Angeboten. Urlauber sollten sich nicht verunsichern lassen: Eine Reiserücktrittsversicherung ist in der Regel nur bei kostspieligen Auslandreisen sinnvoll, bei denen der Urlauber in erhebliche finanzielle Vorleistung geht. Der Versicherer übernimmt entstandene Kosten, wenn die Reise kurzfristig storniert werden muss – etwa aufgrund einer akuten Erkrankung, eines Unfalls oder wegen Schwangerschaftskomplikationen.

Die Police kostet pro Person im Durchschnitt 30 bis 40 Euro und sie gilt normalerweise bis zum Tag des Reiseantritts. Auf diese Aspekte sollte man vor Abschluss achten: Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich aufgrund der hohen Gebühren nur bei wirklich teuren Reisen – als Richtwert gelten mehrere Tausend Euro. Urlauber sollten zudem die Angebote von Fluggesellschaften und Reiseportalen meiden, denn das Preis-Leistungs-Verhältnis solcher Policen ist selten attraktiv. Besser ist es, nach einer unabhängigen Versicherung zu recherchieren. Und mitunter genügt es schon, sorgfältig die AGBs des Reiseanbieters und der Fluggesellschaft zu lesen: Viele Reisen lassen sich nämlich auch noch kurzfristig stornieren, ohne dass die Urlaubskasse komplett geleert ist.


Bildrechte: Flickr unterschreiben Maik Meid CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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