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Aufpassen beim Umgang mit dem Silvester-feuerwerk

30. Dezember 2017 | > Walldorf, > Wiesloch, Das Neueste, Orte, Photo Gallery

 
Böller, Wunderkerzen und Raketen lassen vor allem Kinderherzen höher schlagen.
Jedoch ist bei aller Freude, am lauten Knall und den zahllosen bunten
Farben, Vorsicht gebo
ten.
Einsätze mit brennenden Balkonen,
Dachvorsprüngen, Wohnungen oder gar
Häusern sowie Rettungsdiensteinsätze und witterungsbedingte Unfälle müssen
auch am Tag des Jahreswechsels nicht sein. Den Großteil der Einsätze zu Sil-
vester machen Brände aus. Zumeist sind diese durch unachtsamen Umgang
mit Feuerwerkskörpern verursacht. Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen
begrüßen will, muss verantwortungsvoll damit umgehen und darf nicht andere
und sich selbst in Gefahr bringen.
Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge
Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden.
Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahren herausgegeben werden.
Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am  
-31. Dezember und 1. Januar er
laubt. Verboten ist das „Böllern“ auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern,
Kirchen, Kinder-und Altenheimen, Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss für die sichere Lagerung sorgen.
Damit es nicht zur arbeitsreichsten Nacht des Jahres für
die
Feuerwehrangehörigen im
Rhein
–
Neckar
–
Kreis
wird, sollten die nachfolgenden Hinweise beachtet
werden:
•
Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter auf-
bewahren und auf keinen Fall Anzünder und Feuerwerkskörper
zusammen lagern.
•
Das
Feuerwerk
muss
sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
•
Nachdrücklich wird vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper gewarnt.
•
Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore
schließen.
•
Brennba
re Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
•
Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden.
•
Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
 –
 
Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder
–
und Altenheime
n und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen zünden.
•
Für den Notfall Löschmittel bereithalten, beispielsweise mit Wasser gefüllte
Eimer und Feuerlöscher.
•
Feuerwerk
–
mit Ausnahme von Tischfeuerwerk
–
nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
•
Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in
der Regel brennbar ist.

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