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Appell an Spaziergänger und Hundehalter

21. März 2015 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste

Mit Rücksicht geht’s besser
In der Natur setzt in diesen Wochen die Vegetation wieder voll ein und damit auch der immer wieder aufkommende Interessenkonflikt zwischen Landwirten, Spaziergängern und vor allem Hundehaltern.

Dass das Betreten der freien Landschaft gesetzlich geregelt ist, ist vielen nicht geläufig. So ist es nach dem Landesnaturschutzgesetz untersagt, landwirtschaftliche Flächen, wozu auch Wiesen gehören, während der Nutzzeit zu betreten. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Spaziergänger müssen daher auf den Wegen bleiben. Dies gilt natürlich auch für deren Hunde. Wiesen während der Vegetationszeit als Hundeauslauf zu nutzen, ist nicht nur verboten, sondern auch unappetitlich. Wer die Wiesen als Hundeklo missbraucht, verunreinigt das Erntegut, was für die Landwirte zu finanziellen Einbußen führt.
Hunde sind daher an der Leine zu führen. Vom 1. Februar bis 31. August eines jeden Jahres gilt im Storchenaufzuchtgebiet in Walldorf ein striktes Anleingebot für Hunde. Auslaufmöglichkeiten gibt es in Walldorf auf der eigens dafür angelegten Hundewiese. Abgelegter Hundekot muss auf der Hundewiese und auch andernorts sofort entfernt und über den Restmüll entsorgt werden. Im Bereich der Hundewiese sind sowohl Plastiktüten als auch Abfallbehälter aufgestellt.
Streit gibt es gelegentlich auch zwischen Landwirten und Spaziergängern, weil sich Spaziergänger von den Fahrzeugen der Landwirte belästigt fühlen. Hierbei wird oft vergessen, dass die Feldwege ja gerade dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen. Dass die Bewohner eines Aussiedlerhofes nicht nur mit Traktoren, sondern manches Mal auch mit einem PKW die Feldwege befahren, ist unvermeidlich und daher auch gesetzlich erlaubt.

Verwaltung und Landwirtschaft appellieren dringend an alle Spaziergänger, in der Zeit von März bis Oktober die Feldflur nur auf den Wegen zu betreten und Hunde nicht frei über Wiesen und Felder laufen zu lassen. Vom 1. Februar bis 31. August eines jeden Jahres ist das im Storchenaufzuchtgebiet geltende Anleingebot für Hunde zu beachten.

HundeschildSchilder erinnern daran, dass Wiesen und Felder geschützt werden müssen (Foto und Text: Stadt Walldorf)

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