Alle Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren sind, werden in diesem Jahr schulpflichtig. Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren sind, können angemeldet werden. Schulpflichtige, aber nicht schulfähige Kinder können auf Antrag ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Eine nochmalige Zurückstellung ist nicht möglich. Über vorzeitige Einschulung und Zurückstellung entscheidet die jeweils zuständige Schulleitung. Die fünf Wieslocher Grundschulen bitten die Eltern, ihre Kinder in der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule anzumelden. Zurückgestellte Kinder sind ebenfalls anzumelden. Ein Nachweis über den Masernimpfschutz ist bei der Anmeldung vorzulegen. Die Anmeldetermine sind wie folgt festgelegt:
Schiller-Grundschule
Schillerstraße 2, Tel. 06222/84-3403, [email protected]
Mittwoch, 25.02.2026 von 07:30 – 13:00 Uhr
Donnerstag, 26.02.2026 von 09:00 – 15:00 Uhr und entsprechend der termingebundenen Einladungen.
Maria-Sibylla-Merian-Grundschule
Johann-Philipp-Bronner-Straße 41, Tel. 06222/84-3500, [email protected]
Freitag, 27.02.2026, von 13:00 – 14:00Uhr und entsprechend der termingebundenen Einladungen.
Grundschule Frauenweiler, Zeisigweg 1, Tel. 06222/84-3201:
Dienstag, 24.02.2026 und Mittwoch, 25.02.26 jeweils von 13.30 Uhr bis 15 Uhr
Pestalozzi-Grundschule Baiertal, Schulstraße 1, Tel. 06222/84-3300:
Donnerstag, 26.02.2026, entsprechend der termingebundenen Einladungen.
Grundschule Schatthausen, Ortsstraße 6, Tel. 06222/84-3100:
Montag, 23.02.2026 von 09.00 – 13.00 Uhr
Tom-Mutters-Schule
Privates Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum der Lebenshilfe Wiesloch e.V., Parkstraße 4,
Anmeldungen nach telefonischer Rücksprache unter: Tel. 06222/588210
Albert-Schweitzer-Schule
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Lernen, Parkstr. 9
Anmeldungen nach dem Feststellungsverfahren nach telefonischer Rücksprache unter: Tel. 06222/84-3000
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes sowie der Impfpass und die Einschulungsuntersuchung vom Gesundheitsamt vorzulegen.
Jede Grundschule hat einen Schulbezirk und die Schulanmeldung muss nach den Schulbezirksgrenzen erfolgen. Die aktuellen Schulbezirksgrenzen sind auf der Homepage der Stadt Wiesloch – unter der Rubrik „Leben + Bildung- Schulen- Schulwegplan“ einzusehen.



















