Bleiben Sie informiert  /  Montag, 07. September 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Änderung Bebauungsplan Weinäcker liegt zur Einsicht aus

20. Januar 2017 | > Wiesloch, Leitartikel, Photo Gallery

stadt wieslochAmtliche Bekanntmachung:

Der Gemeinderat der Stadt Wiesloch hat beschlossen, den Bebauungsplan „Weinäcker“ sowie die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften zu ändern. Durch die Bebauungsplan-Änderung sollen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung des Plan-gebiets durch einen Versandhandel mit Verkaufsshop geschaffen werden.

Die Änderung der örtlichen Bauvorschriften dient der Umsetzung bau-gestalterischer Absichten. Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung und der Änderung der örtlichen Bauvorschriften umfasst das Grundstück der Flurstücknummer 2954/31. Das Grundstück liegt südlich des Kreuzungsbereichs Adelsförsterpfad/In den Weinäckern und östlich des Leimbachparks.

Die Bebauungsplan-Änderung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung und der Änderung der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 4. Januar 2017 bis einschließlich 3. Februar 2017 bei der Stadtverwaltung Wiesloch, Fachgruppe 5.11, Marktstraße 13, 69168 Wiesloch, Zimmer 406, während der Dienststunden, vormittags: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags: Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Während dieser Frist wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anregungen zur Planung können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift der Stadtverwaltung vorgetragen werden. Nach § 3 Abs. 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wiesloch, den 22. Dezember 2016
gez. Dirk Elkemann, Oberbürgermeister

Quelle: Stadt Wiesloch

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Woche der Demenz mit zahlreichen Aktionen und Angeboten

Elke Menrath, Annegret Sonnenberg, André Hieke und Andrea Münch (li.) freuen sich auf eine vielfältige und informative Woche der Demenz.   Aktionswoche will aufklären und Begegnungen schaffen Vom 21. bis 27. September findet wieder die Woche der Demenz statt. Die...

2 Euro oben drauf: 4.050 Reinigungskräfte halten den Rhein-Neckar-Kreis sauber und sollen dafür mehr verdienen

Für saubere Büros, Kitas und Klassenzimmer: Wer den Rhein-Neckar-Kreis in Schuss hält, soll dafür auch mehr verdienen. Dafür macht sich die IG BAU Nordbaden stark. Die Gebäudereiniger-Gewerkschaft fordert 2 Euro mehr pro Stunde. „Und das für alle, die professionell im...

Neun neue Auszubildende und Neuanfänger starten ins Berufsleben

Ein neuer Lebensabschnitt hat begonnen: Am 1. September 2026 begrüßte Oberbürgermeister Dirk Elkemann die neuen Auszubildenden und Neuanfängerinnen und Neuanfänger bei der Stadt Wiesloch. Mit einem kleinen „Crashkurs“ erhielten die jungen Frauen und Männer dabei erste...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv