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Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen

16. Oktober 2014 | > Wiesloch, Das Neueste

 stadt wieslochDas Bürgerbüro weist auf die Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen nach dem Meldegesetz (MG) für Baden-Württemberg hin. Nach den Regelungen im MG dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Daten an Religionsgesellschaften sowie bei Alters- und Ehejubilaren an Presse und Rundfunk übermittelt werden.

Einfache Melderegisterauskünfte dürfen im Rahmen des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden (www.dvv-meldeportal.de). Des Weiteren dürfen Daten von Personen, die volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übermittelt werden. Gegen all diese Datenübermittlungen können die Einwohner/innen widersprechen; hierauf wird auch jährlich durch eine öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Wer von den Widerspruchsrechten Gebrauch machen möchte, wird um Mitteilung gebeten entweder an die Stadt Wiesloch, Bürgerbüro, Marktstr. 13, Tel. 06222/84-444, Fax: 06222/84-40, oder an die Ortsverwaltung Baiertal, Schatthäuser Str. 12, Tel. 06222/9825-3, Fax: 06222/9825-40 bzw. an die Ortsverwaltung Schatthausen, Pfarrwiese 2, Tel. 06222/9825-0, Fax: 06222/9825-14, oder per E-Mail an [email protected] unter Angabe des Namens und der Anschrift. Auf der Internetseite der Stadt Wiesloch (www.wiesloch.de) steht auch ein Formular für diesen Zweck bereit.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros und der Ortsverwaltungen gerne zur Verfügung.

 

 

 

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