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Wiesloch: Fahrbahnverengungen im Visier

11. Februar 2014 | > Wiesloch, Allgemeines, Blaulicht, Das Neueste, Feuerwehr Wiesloch, Gemeindevollzugsdienst, Photo Gallery

Wiesloch: Feuerwehr und Gemeindevollzugsdienst nahmen Fahrbahnverengungen ins Visier

Kritische Engstellen wurden gemeinsam angefahren.

(smf) Wenn es im Ernstfall schnell gehen muss, werden Fahrbahnverengungen durch 1Falschparker zum großen Problem für Feuerwehr und Rettungsdienst. Nicht selten stehen die Fahrer von großen Löschfahrzeugen dann vor dem Problem, umständlich rangieren zu müssen, um Engstellen überhaupt passieren zu können. Auch anderen Hilfsorganisationen ergeht es ähnlich. Für das (Über)-Leben von Verletzten oder Eingeschlossenen bedeutet dies, dass wertvolle Sekunden verloren gehen können.

Am vergangenen Mittwoch fuhren Feuerwehr und Gemeindevollzugsdienst deshalb in einer gemeinsamen Aktion solche Problemstellen im Stadtgebiet an. An manchen dieser Stellen kam es in der Vergangenheit schon tatsächlich zu ärgerlichen Verzögerungen.

Fazit der aktuellen Überprüfung: Es war zwar etwas besser als in der Vergangenheit, dennoch war das Durchkommen an manchen Stellen sehr schwierig.

In diesem Zusammenhang weist die Straßenverkehrsbehörde darauf hin, dass nach § 12 der Straßenverkehrsordnung das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen nicht zulässig ist, eine Durchfahrtsbreite von 3,05 m muss gewährleistet sein ein Abstand von 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen einzuhalten ist das Halten vor und in Feuerwehreinfahrten nicht zulässig ist das Halten 5 m vor und hinter Fußgängerüberwegen nicht zulässig ist das Parken vor Grundstückszufahrten und gegenüber schmalen Fahrbahnen (Fahrbahnbreite von bis zu 3 m) nicht zulässig ist das Halten an unübersichtlichen Stellen z. B. an Gefällstrecken, hinter Straßenkuppen, bei Fahrbahnverschwenkungen, engen Kurven und Baustellen nicht zulässig ist. Das Halten und Parken vor und in einer Feuerwehreinfahrt ist bußgeldbewährt und kann mit bis zu einem Punkt geahndet werden. Das gilt ebenso, wenn an engen und unübersichtlichen Stellen oder an schmalen Kurven geparkt oder gehalten wird und das Rettungsfahrzeug dadurch behindert wird.

Quelle: Freiwillige Feuerwehr Wiesloch

Bilder: Feuerwehr Wiesloch

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