Außenbewirtung und Warenständer auf öffentlicher Fläche
Die Straßenverkehrsbehörde erinnert daran, dass Warenständer auf öffentlicher Fläche und Außenbewirtungen jährlich neu beantragt bzw. die Genehmigungen verlängert werden müssen, die Frist läuft noch bis 31.01.2014.
Außenbewirtung
Die Stadtverwaltung Wiesloch weist darauf hin, dass alle Gaststättenbetriebe, die eine Außenbewirtung für das Jahr 2014 benötigen, einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis bis spätestens 30.01.2014 bei der Straßenverkehrsbehörde, Zimmer 208 stellen müssen.
Wir weisen darauf hin, dass sich die Genehmigungen aus dem Vorjahr nicht automatisch verlängern und ihre Gültigkeit nach Ablauf des genehmigten Zeitraumes verlieren. Wir bitten, die Anträge vollständig auszufüllen, insbesondere müssen die Monate benannt werden, in denen die Außenbestuhlung benötigt wird.
Warenständer auf öffentlicher Fläche
Die Stadtverwaltung Wiesloch teilt mit, dass alle Warenständer, die auf öffentlicher Fläche aufgestellt werden, genehmigungspflichtig sind, und bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden müssen. Die entsprechenden Anträge sind im Rathaus in Zimmer 208 erhältlich oder können auch per FAX unter der Nr. 06222 84-467 beantragt werden. Die Genehmigungen aus dem Vorjahr sind jeweils immer nur bis 31.12. des laufenden Jahres gültig. Die Frist zur Antragstellung für das Jahr 2014 wird auf den 31.01.2014 festgesetzt. Wir bitten, die Anträge vollständig auszufüllen und insbesondere die Monate anzugeben, in denen die Warenständer aufgestellt werden.
Quelle: Stadtverwaltung Wiesloch, Straßenverkehrsbehörde
(Erstellt am 30. Dezember 2013)