Richtiger Umgang mit anfallendem Grünschnitt
Im Frühjahr fällt in vielen Gärten vermehrt Grünschnitt an, zum Beispiel beim Rasenmähen oder bei Pflegeschnitten an Hecken und Sträuchern. Diese Abfälle dürfen nicht einfach in der Natur entsorgt werden, da dies heimischen Pflanzen schadet und die Ausbreitung invasiver Arten begünstigen kann.
Die Stadt Wiesloch hat entlang des Dämmelwaldes an zwei Stellen sowie am Waldrand des Sandbrunnenwegs und Sandpfadwegs in Frauenweiler an drei Stellen Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass das Abladen von Grünschnitt in der freien Natur verboten ist und mit hohen Bußgeldern geahndet wird.
Bürgerinnen und Bürger werden zugleich auf die richtigen Entsorgungsmöglichkeiten hingewiesen. Kleinere Mengen können über die Biotonne entsorgt werden, größere Mengen können kostenfrei auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.
Die Stadt bittet alle Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer, diese Hinweise zu beachten, um die Natur zu schützen und unnötige Kosten zu vermeiden.














