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Konzeption für Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Walldorf

8. Februar 2026 | > Öffentliche Schulen, > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik

 

„Ein lebendiges Papier“

Zum Beginn des Schuljahrs 2026/27 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen, den das Land Baden-Württemberg beschlossen hat und der ab diesem Zeitpunkt schrittweise ab der ersten Klasse eingeführt wird.
Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelung in der Praxis hat die Walldorfer Stadtverwaltung eine Konzeption erarbeitet, die vom Kultur-, Bildungs- und Partnerschaftsausschuss gebilligt wurde. Sie baut auf den gesetzlichen Grundlagen auf und legt die pädagogische, organisatorische und personelle Ausgestaltung fest. Als Grundlage der pädagogischen Arbeit in Schüler- und Ferienbetreuung soll sie ein „lebendiges Papier“ darstellen, das aus den Erfahrungen ständig evaluiert und entsprechend angepasst wird.

Die Ganztagsschule wurde in Walldorf bereits zum Schuljahr 2013/2014 eingeführt und sukzessive auf alle Grundschulklassen ausgedehnt. Seitdem können Eltern zwischen Halb- und Ganztagsschulbetrieb wählen, wobei die Stadt den Halbtags-Kindern mit einer anschließenden Betreuung im Jump eine zusätzliche Alternative anbietet. So wurde aus städtischer Sicht ein umfassendes Bildungs- und Betreuungsangebot für alle Grundschulkinder geschaffen, das den Anforderungen einer modernen Schul- und Familienpolitik entspricht und von den Familien sehr gut angenommen wird. In enger Abstimmung zwischen Schulleitung und Schulträger wurde eine strukturierte Schülerbetreuung etabliert, bei der Erzieherinnen und Erzieher als Bezugspersonen für jeweils eine Klasse zuständig sind, um die Kinder in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften im Schulalltag zu unterstützen und gezielt zu fördern. Zudem gibt es die Möglichkeit, vor und nach dem Unterricht die von der Stadt freiwillig angebotene kommunale Betreuung wahrzunehmen.

Die nun vorliegende Konzeption beschreibt die strukturellen, organisatorischen und pädagogischen Grundlagen der Schul- und Nachmittagsbetreuung sowie der Ferienbetreuung. Sie formuliert Standards, die aus städtischer Sicht weit über die landesrechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen und auf den spezifischen Bedürfnissen der Kinder, Familien und Schulen vor Ort basieren. Dazu gehören ein hoher Personaleinsatz, ein verlässlicher Betreuungsschlüssel, qualifiziertes pädagogisches Personal sowie die enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Betreuung und Eltern. Die Strukturen und Qualitätsmerkmale spiegeln das Selbstverständnis wider, in Bildung und Betreuung nicht nur zu investieren, sondern Zukunft zu gestalten. Um die Ziele nachhaltig zu sichern, bedarf es aus Sicht der Stadtverwaltung einer kontinuierlichen, engen Zusammenarbeit aller Beteiligten – nur so könne eine Betreuungslandschaft weiterentwickelt werden, die Kindern Sicherheit, Orientierung, Freude und Entwicklungschancen bietet.

Berücksichtigt ist auch ein Kinderschutzkonzept, wie es für Kindertageseinrichtungen und Schulen bereits verbindlich ist, für die Schülerbetreuung derzeit allerdings noch nicht. Dessen Ziele sind unter anderem, ein geschütztes, respektvolles und gewaltfreies Umfeld sicherzustellen, die Kinderrechte und die Förderung von Partizipation zu stärken, die Prävention von Grenzverletzungen, Gewalt und sexualisierter Gewalt, eine Handlungs- und Verfahrenssicherheit für pädagogische Fachkräfte im Verdachtsfall sowie die Transparenz gegenüber Eltern, Schule und Öffentlichkeit.

Mit der Konzeption sieht sich die Stadtverwaltung auf einem guten Weg, nicht nur den Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung erfüllen, sondern auch die bewusst hohen Walldorfer Standards in der pädagogischen Arbeit und Ausstattung der Angebote beibehalten oder sogar noch ausbauen zu können.

 

Text und Foto (Schillerschule): Stadt Walldorf

 

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