Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 31. März 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Stadt Walldorf: Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger

27. Dezember 2025 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik, ~ Umgebung

 

Der Fachbereich Ordnung und Umwelt der Stadt Walldorf erinnert alle Straßenanlieger an ihre Räum- und Streupflicht: Mit der Räum- und Streupflichtsatzung ist den Straßenanliegern die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie Fußwege auferlegt. Straßenanlieger ist, wer Eigentümer oder Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von bebauten oder unbebauten Grundstücken ist, die an der Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt beziehungsweise einen Zugang haben.

Es ist Pflicht aller Straßenanlieger, die Gehwege, gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie Fußwege bei Schneefall zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung. Sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Persönliche Hinderungsgründe führen nicht zu einer Befreiung von der Räum- und Streupflicht. Die Pflicht kann auch durch Unterstützung Dritter, zum Beispiel durch Nachbarn oder über einen beauftragten Dienstleister, erfüllt werden.

Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein.
Fällt nach diesen Zeiten wieder Schnee oder tritt Glätte auf, so ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt bis 20 Uhr zu räumen und zu streuen. Die Gehwege beziehungsweise entsprechende Flächen am Fahrbahnrand, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, sind in einer Breite von mindestens eineinhalb Metern zu räumen und zu bestreuen. Ebenso ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von eineinhalb Metern zu räumen.

Eine alte Erfahrung im Winterdienst besagt: Erst räumen, dann streuen! Der Schnee darf nicht dem Nachbarn zugeführt oder auf die Fahrbahn geschoben werden, da dieser sonst den Verkehr behindert und das Schmelzwasser nach Eintreten von Tauwetter nicht abfließen kann. Zum Bestreuen sollte abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden.

Um Unfälle zu vermeiden, werden alle Straßenanlieger gebeten, die Räum- und Streupflicht zu beachten. Wer seiner Verpflichtung fahrlässig oder vorsätzlich nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Text und Foto: Stadt Walldorf

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Projekte im Wahlkreis Wiesloch werden gefördert

Sanierungsprogramm 2026 für den Erhalt der Straßen im Land Für den Erhalt des Bundes- und Landesstraßennetzes investiert das Land Baden-Württemberg im Jahr 2026 in laufende sowie neue Erhaltungsmaßnahmen. Auch der Wahlkreis Wiesloch, vertreten durch die direkt...

Dieseldiebstähle auf Autobahnparkplätzen rund um Walldorf

Unbekannte Täter haben in der Nacht von Freitag auf Samstag auf mehreren Autobahnparkplätzen rund um das Autobahnkreuz Walldorf Diesel aus abgestellten Lastwagen gestohlen. Betroffen waren unter anderem die Parkplätze Geißheck und Weißer Stock. Zwischen 19 Uhr am...

Unfall auf der B3 bei Wiesloch: Straße zeitweise voll gesperrt

Nach einem Verkehrsunfall auf der B3 bei Wiesloch ist die Bundesstraße am Montagmittag zeitweise vollständig gesperrt worden. Auslöser war ein bislang unbekannter Kleinwagenfahrer, der gegen 12.30 Uhr trotz Gegenverkehrs ein langsam fahrendes Fahrzeug überholte. Ein...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv