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Obstbaum- und Strauchpflanzaktion 2025

26. September 2025 | > Wiesloch, Allgemeines, Das Neueste

Die Stadt Wiesloch setzt ihre Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt fort und bietet auch in diesem Jahr ein besonderes Programm für Naturfreunde an. Im Rahmen der Biotopvernetzung können Bürgerinnen und Bürger hochstämmige Obstbäume alter und bewährter Sorten zu einem vergünstigten Preis erwerben. Auf Wieslocher, Schatthäuser und Baiertaler Gemarkung dürfen bis zu zehn Bäume pro Bestellung geordert werden. Die Eigenbeteiligung liegt bei 20 Euro pro Baum.

Zur Auswahl stehen Apfel-, Birnen-, Zwetschgen-, Süßkirsch-, Renekloden- und Mirabellenbäume. Auch veredelte Walnussbäume sind erhältlich, sie kosten 60 Euro. Besonders für den Kraichgau interessant: Speierlinge, die traditionell für die Mostherstellung genutzt werden, sind für 30 Euro im Angebot. Wer kleinere Gehölze bevorzugt, kann außerdem heimische Sträucher wie Haselnuss, Schlehdorn oder Holunder bestellen. Diese werden nur als Artenmischung abgegeben, der Preis liegt bei fünf Euro pro Pflanze.

Mit dem Pflanzen der Bäume und Sträucher leisten die Teilnehmenden einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in der Region. Detaillierte Sortenlisten und Bestellformulare sind auf der Internetseite der Stadt Wiesloch abrufbar. Bestellungen müssen bis spätestens 17. Oktober 2025 eingehen.

Die Ausgabe der bestellten Pflanzen erfolgt am 8. November 2025 in der Stadtgärtnerei zwischen 9 und 11.30 Uhr. Alternativ können die Bäume und Sträucher auch bei „Müller Lebensraum Garten“ in Mauer abgeholt werden. Wer diesen Weg wählt, sollte sich vier Tage vor dem Abholtermin mit der Baumschule telefonisch in Verbindung setzen. In jedem Fall ist die Eigenbeteiligung im Voraus per Rechnung zu überweisen.

Wichtige Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Bestellen Sie bitte nur dann Bäume, wenn Sie die notwendige (mehrfaches Wässern im ersten Sommer, Erziehungsschnitt, Baumscheibe hacken etc.) gewährleisten können.
  • Nachbarschaftskonflikte sollten vorher ausgeräumt werden. Die Grenzabstände betragen für Steinobst 3 m, für stark wüchsiges Kernobst 5 m, für unveredelte Walnussbäume 8 m. In ausgewiesenen Reblagen gilt der doppelte Grenzabstand.
  • Es können nur Hochstämme bestellt

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