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Begrenzte Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen im Rhein-Neckar-Kreis

1. Juli 2025 | Informationen, Leitartikel, Natur & Umwelt

Niedrige Pegel setzen Gewässern stark zu

Die aktuelle Trockenheit belastet die Flüsse und Bäche im Rhein-Neckar-Kreis erneut stark. Besonders kleinere Gewässer mit geringer Wasserführung sind betroffen. Durch das Niedrigwasser und den damit verbundenen Sauerstoffmangel geraten Pflanzen und Tiere zunehmend unter Stress.

Wasserentnahme nur bei ausreichendem Angebot erlaubt

Dr. Christopher Leo, Umweltdezernent des Rhein-Neckar-Kreises, erinnert daran, dass die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser – der sogenannte Gemeingebrauch – nur bei ausreichendem Wasserdargebot zulässig ist. Ist dies nicht gegeben, ist die Entnahme unzulässig, da sie dem Gewässer schaden kann.

Handgefäße erlaubt, Pumpen verboten

Sobald die Mindestwassermenge in einem Gewässer nicht mehr erreicht wird, gelten Einschränkungen. Das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt. Das Anstauen von Wasserläufen sowie die Entnahme mit Pumpen ist hingegen untersagt. Diese Regelungen gelten für Privatpersonen ebenso wie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Entnahmeerlaubnisse unterliegen Auflagen

Für Inhaber wasserrechtlicher Erlaubnisse gelten die jeweiligen Regelungen innerhalb der Genehmigung. Wenn diese Auflagen zum Umgang mit Niedrigwasser enthalten, sind sie verpflichtend einzuhalten. Gibt es keine konkreten Vorgaben, bittet das Landratsamt, auf Entnahmen zu verzichten oder sie auf ein Minimum zu beschränken. Ergänzende Auflagen können im Einzelfall hinzugefügt werden.

Maßnahmen gelten bis zur Entspannung der Lage

Die Einschränkungen gelten solange, bis sich die Situation in den Gewässern durch steigende Wasserstände nach Ende der Trockenperiode deutlich verbessert, so Dr. Christopher Leo.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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