Grillplätze in der Rheinebene nicht nutzbar
Das Kreisforstamt Rhein-Neckar sperrt wegen erhöhter Waldbrandgefahr die Feuer- und Grillstellen in den Wäldern der Rheinebene bis auf Weiteres. Betroffen sind die Gemarkungen von Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Schwetzingen, St. Leon-Rot und Walldorf. Die Allgemeinverfügung ist unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung einsehbar.
Maßnahmen zur Brandvermeidung
In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober gelten besondere Regelungen. Rauchen im Wald ist in diesem Zeitraum verboten. Rettungswege müssen freigehalten und Fahrzeuge ausschließlich auf befestigten Parkplätzen abgestellt werden, da heiße Fahrzeugteile trockenes Laub oder Gras entzünden können.
Strafen bei Missachtung
Die Missachtung der Sperrung sowie das Rauchen im Wald gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Das Kreisforstamt bittet alle Waldbesuchenden um verantwortungsbewusstes Verhalten und darum, bei Sichtung von Feuer unverzüglich die Feuerwehr oder Rettungsleitstelle über die Notrufnummer 112 zu informieren.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis