Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 07. Juni 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Landtagswahl 2026: Wahlvorschläge für vier Wahlkreise bis 23. Dezember einreichen

4. Juni 2025 | > Wiesloch, Allgemeines, Das Neueste, Informationen, ~ Umgebung

Landtagswahl 2026: Wahlvorschläge für die Wahlkreise Wiesloch, Weinheim, Schwetzingen und Sinsheim können bis zum 23. Dezember beim Kommunalrechtsamt eingereicht werden

Im März 2026 steht in Baden-Württemberg die nächste Landtagswahl an. Der Rhein-Neckar-Kreis ist dabei in vier Wahlkreise aufgeteilt: Wiesloch, Weinheim, Schwetzingen und Sinsheim. Für diese Wahlkreise hat das zuständige Kommunalrechtsamt beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis nun offiziell zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgerufen.

Bis spätestens Montag, 23. Dezember 2025, 18 Uhr müssen die Kreiswahlvorschläge schriftlich beim Kommunalrechtsamt (Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg) vorliegen. Verspätet eingegangene Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss am Freitag, 9. Januar 2026.

Wer darf wählen – und wer kandidieren?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Kandidieren dürfen alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr erreicht haben und ebenfalls nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. In der Regel stellen Parteien oder Wählervereinigungen ihre Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen eines demokratischen Auswahlverfahrens auf.

Wahlrechtliche Grundlagen

Die Durchführung der Landtagswahl erfolgt auf Basis des Landtagswahlgesetzes sowie der Landeswahlordnung. Letztere wird derzeit noch angepasst. Sobald die Änderungen in Kraft treten, wird dies im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und zeitnah auf der Website der Landeswahlleiterin bekannt gegeben: www.im.baden-wuerttemberg.de.

Fragen und weitere Informationen

Wer Fragen zur Aufstellung und Einreichung von Kreiswahlvorschlägen hat, kann sich direkt an das Kommunalrechtsamt wenden. Auch die notwendigen Vordrucke sind dort erhältlich:

  • Telefon: 06221 / 522-1331

  • E-Mail: [email protected]

  • Adresse: Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg

Der vollständige Bekanntmachungstext ist auf der Website des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Foto: Symbolbild / Pixabay

Das könnte Sie auch interessieren…

Tag der Organspende: Über 900 Menschen warten dringend auf Organe

Gesundheitsminister Lucha fordert rasche Einführung der Widerspruchslösung - Organspendezahlen steigen leicht – Zustimmung fehlt weiterhin Die aktuellen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), veröffentlicht zum Tag der Organspende am Samstag, 7....

SCW-Parkour-Kinder erleben Abenteuer im Zeltlager

Zeltlager mit Spiel und Abenteuer Bereits zum dritten Mal in Folge veranstaltete der Ski Club Wiesloch für die Parkour-Kinder Ende Mai das bei Jung und Alt beliebte Zeltlager in der Region. Einige Teilnehmende reisten mit dem Fahrrad an. Auch die kühlen...

Startschuss für die Sommerstraße in Walldorf

  Der Verkehrsversuch beginnt unter großem Interesse aus der Bevölkerung  Geht man nach den ersten Rückmeldungen aus der Bevölkerung, wird die Sommerstraße von vielen Walldorferinnen und Walldorfern als genau das wahrgenommen, was sie auch ist: ein...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archive