Die Bescheide sind verschickt
Nach der Grundsteuerreform des Landes Baden-Württemberg und dem Gemeinderatsbeschluss in der März-Sitzung, den neuen Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf 100 v.H. festzulegen, sind inzwischen die Grundsteuerbescheide verschickt worden.
Nach dem Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Der Fachdienst Abgabewesen der Stadt Walldorf teilt nun mit, dass die ersten beiden Grundsteuer-Raten (15. Februar und 15. Mai) aufgrund des Grundsteuerbescheid-Versandes vom 9. Mai erst zum 13. Juni fällig beziehungsweise von der Stadt Walldorf eingezogen werden.
Der Gemeinderat hatte außerdem auf Vorschlag der Verwaltung ebenfalls bereits im März entschieden, die Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Grundstücke) vorerst auszusetzen.
Am 20. Mai fiel zudem der Beschluss, die Grundsteuer C (für unbebaute Grundstücke) nicht einzuführen.
Alle wesentlichen Informationen zur Grundsteuerreform des Landes sind auf der Homepage der Stadt in einem Frage-Antwort-Katalog zusammengefasst: www.walldorf.de/rathaus/buergerservice/grundsteuer-reform.
Text: Stadt Walldorf