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Frühjahrstrockenheit erhöht das Brandrisiko

2. Mai 2025 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik, ~ Umgebung

 

Kreisforstamt sperrt Feuer- und Grillstellen

Aufgrund der aktuellen Frühjahrstrockenheit macht das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises auf die Gefahr von Waldbränden aufmerksam. „Aktuell haben wir im Rheintal bereits die Waldbrandstufe 4 von 5, was auf eine hohe Gefährdung hinweist. Das ist sehr außergewöhnlich für diese Jahreszeit“, so Forstbezirksleiter Philipp Schweigler. Auch in den nächsten Tagen ist keine Besserung in Sicht. Die aktuelle Waldbrandgefahr kann jederzeit auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) unter der Adresse www.dwd.de eingesehen werden.

Um einem möglichen Waldbrand vorzubeugen, sperrt das Kreisforstamt die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene bis auf Weiteres. Betroffen sind unter anderem auch die Wälder auf der Walldorfer Gemarkung. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Kreis-Homepage unter der Adresse www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar. 

Zur Brandprävention sind außerdem weitere wichtige Regeln zu beachten: Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gelten in den Wäldern besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Bränden.
In diesem Zeitraum ist das Rauchen im Wald strikt verboten, da bereits ein kleiner Funke ausreichen kann, um ein Feuer auszulösen. Ebenso wichtig ist es, Rettungswege wie Waldwege und Zufahrten stets freizuhalten. Sie müssen jederzeit für Feuerwehreinsatzfahrzeuge zugänglich sein. Beim Parken von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass sie nur auf befestigten, vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Heiße Auspuffanlagen können leicht trockenes Gras oder Laub entzünden. Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend, um Waldbrände zu verhindern und die Sicherheit in den Wäldern zu gewährleisten. Das Kreisforstamt bittet deshalb alle Waldbesucher, verantwortungsvoll zu handeln und Rücksicht auf Natur, Tiere und Mitmenschen zu nehmen.

 Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt. Das Kreisforstamt bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.

 

Text und Foto: Stadt Walldorf

 

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