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Vortrag zum Betreuungsrecht am Montag, 26. Februar

24. Februar 2024 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik, ~ Umgebung

Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge

Geraten Menschen plötzlich durch Un­fall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu kön­nen, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.

Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vor­sorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenver­fügung informieren Sandra Glaser und Sabine Giersberg vom Allgemeinen Ret­tungsverband Leimen bei einer kosten­freien Infoveranstaltung am Montag, 26. Februar, um 18 Uhr im Ratssaal der Stadt Walldorf.
Thema wird auch das zeitlich begrenzte Ehegattenvertretungsrecht ab 2023 sein.

Um Anmeldung unter der Telefonnum­mer 06224/75959 bei Sabine Giersberg oder Sandra Glaser sowie per E-Mail an [email protected] wird gebeten.

 

Text: Stadt Walldorf

 

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