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Teil 1 der Vorstellung der Umweltförderprogramme: Neubau eines Wohngebäudes mit Effizienzhausstandard 40 Plus

27. Februar 2022 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik

Im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat Walldorf die Aufnahme von zwei neuen Förderprogrammen beschlossen. Eines davon ist die Förderrichtlinie der Stadt Walldorf zur Errichtung eines Effizienzhaus 40 Plus, die am 01.01.2022 in Kraft trat. Diese Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2023 befristet.

Das Effizienzhaus 40 Plus

Das Effizienz­haus steht zunächst einmal für einen energetischen Standard für Wohn­gebäude. Darüber hinaus gibt es die Effizienz­haus-Stufen, 40 und 55, mit denen ein besonders energiesparender Bau- und Sanierungsstandard angegeben wird. Grundsätzlich gilt: Je kleiner die Kenn­zahl einer Effizienz­haus-Stufe ist, desto weniger Energie wird bei einer Immobilie verbraucht.

In Anbetracht steigender Energiepreise lohnt es sich, auf eine Bauweise zu setzen, die einen vergleichsweise geringen Energieverbrauch zur Folge hat.  Mit einem Effizienzhaus 40 Plus ist nicht nur sichergestellt, dass der Energiebedarf sehr gering ist; über ein Jahr gesehen produziert dieses Gebäude zudem mehr Strom, als für Beheizung und Warmwasserbereitung verbraucht wird.

Wie fördert die Stadt?

Die Stadt Walldorf fördert mit dieser Richtlinie die Errichtung von eigengenutzten Effizienzhäusern 40 Plus mit einem zinslosen Darlehen in Höhe von 20.000 Euro oder alternativ mit einem Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro (für ein Einfamilienhaus). Die Stadt fördert unabhängig von der Gewährung weiterer Fördermittel durch einen Drittanbieter wie etwa Bund oder Land.

Welche Kriterien müssen erfüllt werden?

Für die Förderung der Stadt Walldorf müssen die in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) festgelegten Kriterien erfüllt werden. Insbesondere darf der Primärenergiebedarf nur 40 Prozent eines Neubaus betragen. Darüber hinaus müssen pro Wohneinheit mindestens 500 kWh zuzüglich 10 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche Strom erzeugt werden. Bei einem Effizienzhaus 40 Plus mit 160 Quadratmeter Wohnfläche entspricht dies einer Photovoltaik-Anlage von 10 bis 12 Quadratmetern.

Wie bekommt man einen Zuschuss?

Grundstückseigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) sowie Wohnungseigentümer können bei der Stadt Walldorf einen Antrag stellen.

Wichtig ist, dass der Antrag vor Baubeginn bzw. Auftragsvergabe gestellt werden muss. Der Antrag und die eingereichten Unterlagen werden geprüft und bei Einhaltung der Förderbedingungen eine Bewilligung ausgestellt. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Bewilligungsstelle mit dem Bau begonnen wurde.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Neben dem Antragsformular benötigen wir eine Baubeschreibung unter Angabe der Baustoffe und eine Kopie der „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ des Energieeffizienz-Experten für den KfW-Antrag.

Nach Fertigstellung des Effizienzhauses benötigen wir eine Kopie der “Bestätigung nach Durchführung” (BnD) des Energieeffizienz-Experten für den KfW-Antrag, eine Kopie des Auszahlungsbescheides der KfW, den Nachweis des Blower-Door-Tests und ein Foto des fertiggestellten Gebäudes.

Gibt es weitere Zuschüsse?

Ja, die gibt es. Unabhängig von der Fördervariante (Darlehen oder Zuschuss) können Sie einen Förderzuschlag Erneuerbare Energien sowie einen Förderzuschlag Natur+ erhalten.

Der Förderzuschlag Erneuerbare Energien in Höhe von 2.000 Euro wird gewährt, wenn in einem Gebäude Erneuerbare Energien zur Beheizung und Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der gesamte Wärmebedarf vollständig über erneuerbare Energien gedeckt wird. Strom ist nur anrechenbar, wenn dieser auf dem oder am eigenen Gebäude erzeugt wird und den Strombedarf zur Wärmeerzeugung vollständig deckt.

Der Förderzuschlag Natur+ in Höhe von 9.000 Euro wird bei der Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe gewährt. Dabei müssen die Dämmstoffe ein natureplus-Zertifikat oder ein Zertifikat des Instituts für Baubiologie Rosenheim (IBR) besitzen. Voraussetzung ist auch die Verwendung der nachhaltigen Dämmstoffe für das gesamte Gebäude. Nachhaltige Dämmstoffe, die nur bei Einzelbauteilen, z.B. bei der Dachdämmung, eingesetzt wurden, werden nicht gefördert. 

Wo gibt es weitere Infos?

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der Stadt unter www.walldorf.de. Scrollen Sie nach unten zu den „Top Themen“. Dort finden Sie den Link zu den Umweltförderprogrammen der Stadt. Die Richtlinie zum Förderprogramm Effizienzhaus 40 Plus ist dort ebenso verfügbar wie der Antrag zum Förderprogramm.

Unter https://um.baden-wuerttemberg.de/ stellt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zahlreiche Informationen zum Thema Energieeffizienz zur Verfügung. Diese finden Sie unter der Rubrik „Energie“.

 

Text: Stadt Walldorf

 

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