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Städtisches Förderprogramm der Stadt Walldorf zum Einbruchschutz nutzen

31. Mai 2020 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Photo Gallery

Auf Nummer sicher

Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden ist ein großer Schock. Abgesehen vom materiellen Schaden bleiben dabei oftmals sehr viel schwerwiegendere psychische Folgen durch die Verletzung der Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl zurück.

Einbrecher wollen möglichst einfach und schnell in Häuser und Wohnungen eindringen. Gelegenheitstäter nutzen den Zutritt über offenstehende oder schlecht gesicherte Fenster und Türen.
Durch die Nachrüstung gefährdeter Bauteile kann man Einbrechern das Eindringen erheblich erschweren.
Die Stadt Walldorf hat deshalb ein Förderprogramm zum Einbruchschutz aufgelegt, mit dem die mechanische Nachrüstung vorhandener Bauteile, wie zum Beispiel der Fenster, Haustüren oder Kellerfensterschächte unterstützt wird. Wichtig ist dabei, dass die Nachrüstprodukte zertifiziert sind oder den jeweiligen Normen entsprechen und von einem Fachbetrieb eingebaut werden.
Fördervoraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse durch die Kriminalpolizei, die sich das Gebäude aus dem Blickwinkel des möglichen Einbrechers anschaut und Sicherungsempfehlungen gibt. Coronabedingt können zurzeit allerdings keine Vor-Ort-Beratungen durchgeführt werden. Eine telefonische Beratung unter der Rufnummer (06 21)1 74–12 34 ist jedoch möglich.

Die Stadt Walldorf fördert weder elektronische Maßnahmen wie Alarmanlagen, Videokameras oder Bewegungsmelder noch neue Fenster oder Türen, auch wenn diese mit einbruchschützenden Bauteilen ausgestattet sind.
Für neue Fenster oder Haustüren steht das Förderprogramm Fenstererneuerung zur Verfügung. Die Förderhöhe beim Einbruchschutz beträgt 25 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen, wobei hier die mögliche Förderung der KfW (Programm 455) abgezogen wird, unabhängig davon, ob diese Förderung in Anspruch genommen wurde oder nicht. Der Förderhöchstbetrag für ein Gebäude oder eine Wohnung beträgt 2.500 Euro. Aufwendungen unter 500 Euro werden nicht bezuschusst. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Häusern oder Wohnungen. Mieter von Häusern oder Wohnungen können mit Zustimmung der Eigentümer ebenfalls einen Antrag stellen.

Alle Informationen gibt es bei Christian Horny vom städtischen Fachdienst Umwelt, Tel. (0 62 27) 35-12 31, [email protected]. Das Programm kann nur von Interessenten in Anspruch genommen werden mit Wohnsitz in Walldorf.  

 

Wer sich solche Szenen ersparen möchte, sollte sein Heim gut schützen, auch mit städtischer Förderung (Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

Text: Stadt Walldorf

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